Welche Unterlagen für Tüv

Was für Dokumente für Tüv

Zur Erleichterung für Sie finden Sie hier eine Liste aller wichtigen Dokumente. Dokumente können erforderlich sein. Fahrzeugzulassung: Erteilung einer Ersatz-Typgenehmigung für ohne Zulassung Sie haben die Typgenehmigung für Ihr registrierungsfreies Auto (z.B. Moped, Sportgeräteanhänger, Arbeitsgeräte wie z.

B. Lader / Gabelstapler....) vergessen und brauchen nun einen Nachfolger? Nicht zugelassene oder nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dürfen ohne behördliche Bewilligung und ein zugehöriges Dokument mit Angabe der Fahrzeugdaten und eventueller Einschränkungen nicht am Straßenverkehr teilhaben.

In Deutschland ist für einen Typgenehmigungsbogen keine Einheitsform vorgesehen (im Gegensatz zur Zulassungsurkunde, die immer nach dem selben Modell erstellt wird). Falls Sie glauben, das Fahrzeugdokument verlegt zu haben, sollten Sie es sorgfältig durchsuchen und überprüfen, ob Sie ein Fahrzeugdokument gefunden haben, das der angegebenen Bezeichnung entspricht.

Bei einer der BürgerService-Niederlassungen (Kontaktdaten finden Sie unten) können Sie sich darüber informieren, ob Ihr Fahrzeug für den Betrieb zugelassen ist. Falls Sie Ihre Betriebsgenehmigung wirklich verlieren, müssen Sie eine eidesstattliche Verlustmeldung an einem der Orte des BürgerServices abgeben. Mit dem Kaufvertrags- bzw. der auf Ihren Namen lautenden Abrechnung müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie der Besitzer des Fahrzeugs sind.

Gibt es den Fahrzeughersteller nicht mehr oder ist es ein einzelnes Fahrzeug, können Sie sich vom staatlich geprüften TÜV-Gutachter eine Betriebsgenehmigung für einzelne Fahrzeuge gemäß 21 StVZO anfertigen zu lassen.

Zur Erteilung der Betriebsgenehmigung ist das Sachverständigengutachten nach 21 StVZO des TÜV beim BürgernService einzureichen (dies ist Sache der Genehmigungsbehörde).

Fahrzeugzulassung: Erteilung einer Ersatz-Typgenehmigung für ohne Zulassung

Sie haben die Typgenehmigung für Ihr registrierungsfreies Auto (z.B. Moped, Sportgeräteanhänger, Arbeitsgeräte wie z. B. Lader / Gabelstapler....) vergessen und brauchen nun einen Nachfolger? Nicht zugelassene oder nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dürfen ohne behördliche Bewilligung und ein zugehöriges Dokument mit Angabe der Fahrzeugdaten und eventueller Einschränkungen nicht am Straßenverkehr teilhaben.

In Deutschland ist für einen Typgenehmigungsbogen keine Einheitsform vorgesehen (im Gegensatz zur Zulassungsurkunde, die immer nach dem selben Modell erstellt wird). Falls Sie glauben, das Fahrzeugdokument verlegt zu haben, sollten Sie es sorgfältig durchsuchen und überprüfen, ob Sie ein Fahrzeugdokument gefunden haben, das der angegebenen Bezeichnung entspricht.

Bei einer der BürgerService-Niederlassungen (Kontaktdaten finden Sie unten) können Sie sich darüber informieren, ob Ihr Fahrzeug für den Betrieb zugelassen ist. Falls Sie Ihre Betriebsgenehmigung wirklich verlieren, müssen Sie eine eidesstattliche Verlustmeldung an einem der Orte des BürgerServices abgeben. Mit dem Kaufvertrags- bzw. der auf Ihren Namen lautenden Abrechnung müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie der Besitzer des Fahrzeugs sind.

Gibt es den Fahrzeughersteller nicht mehr oder ist es ein einzelnes Fahrzeug, können Sie sich vom staatlich geprüften TÜV-Gutachter eine Betriebsgenehmigung für einzelne Fahrzeuge gemäß 21 StVZO anfertigen lassen.

Zur Erteilung der Betriebsgenehmigung ist das Sachverständigengutachten nach 21 StVZO des TÜV beim BürgernService einzureichen (dies ist Sache der Genehmigungsbehörde).

Mehr zum Thema