Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Unfallschaden
unbeabsichtigte BeschädigungUnfallschäden - Was tun bei einem Verkehrsunfall?
Erfreulicherweise sinkt die Anzahl der Schadenfälle seit Jahren kontinuierlich. Falls dies geschehen ist, ist ein korrektes Benehmen nach einem Störfall erforderlich, um den Schadensumfang so niedrig wie möglich zu gestalten. Wenn er jedoch am Unfallort tätig werden muss, agieren viele Menschen unvorsichtig und voreilig. Zur Unfallaufzeichnung kommt die Gendarmerie prinzipiell nur bei großen Sach- oder Körperverletzungen.
Auch bei kleineren Anlässen kann die Gendarmerie eingeschaltet werden, sie wird dann aber vorort über eine formelle Unfallaufzeichnung entscheiden. Allerdings sollte bei Unregelmäßigkeiten während des Unfalls immer die örtliche Polizeidienststelle eingeschaltet werden. So genannte Auto-Stoßstangen können den Schaden vorsätzlich verursacht oder verfälscht haben. Derartige Unfälle haben das Bestreben, die Gegenpartei oder die Versicherungen um ihre Gelder zu bringen.
Weil heute jeder ein Mobiltelefon hat, sollte die Unfallstelle mitgenommen werden. Derartige markante Stellen machen es dem Fachmann leichter zu verstehen, was bei einem Unfall passiert. Am besten ist es, eine Unfall-Skizze zu erstellen und von allen am Unfall Beteiligten zu unterschreiben. In der Regel ist die Unfall-Skizze Bestandteil des Unfallberichtes, der am besten im Handtuchfach ausgedruckt werden sollte. Auf dem Formblatt werden die persönlichen Daten der am Unfall Beteiligten, das Kfz-Kennzeichen und die Haftpflichtversicherung festgehalten.
Der Verursacher des Unfalls muss den Verkehrsunfall sofort seiner Versicherungsgesellschaft mitteilen. Dies sollte der Verletzte auch dann tun, wenn er die Frage der Schuld nicht abschliessend einschätzen kann. In Zweifelsfällen weist Ihre eigene Kaskoversicherung ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche der Gegenpartei ab. Handelt es sich um ein im Inland angemeldetes Kraftfahrzeug, kann sich der Verletzte an den Verband des Deutschen Büros der Grünen Karte e. V. in Hamburg wenden. 2.
Der Unfallschaden wird dort im Auftrag des Auslandshaftpflichtversicherers behandelt. Auch bei einfachen Unfällen hat der Verletzte ein Recht auf Rechtsberatung. Dem Geschädigten steht das Recht zu, einen Sachverständigen als Unfallgutachter seiner Wahl für die Beurteilung des Schadens zu benennen. Andernfalls garantiert ein Gutachten, dass der eingetretene Unfallschaden weitestgehend wiedererstattet wird.
Das Unfallgutachten legt den Zeitpunkt fest, in dem das Fahrzeug nicht zur Reparatur zur VerfÃ?gung steht, so dass der GeschÃ?digte Ersatz fÃ?r Nutzungsausfall oder Kostenerstattung fÃ?r einen Leihwagen verlangen kann. Die Gutachterin beurteilt auch die verunfallbedingte Wertverminderung des Fahrzeugs. Die Verursacher und sein Haftpflicht-Versicherer sind zur Erstattung der Instandsetzungskosten des Unfallfahrzeugs angehalten.
Die Geschädigten können bis zu 130% des Ersatzwertes einfordern. Der zufällige Verlust ist der Ersatzwert (=Ersatzaufwand) abzüglich des Restwerts. Unfallinstandsetzung ist oft eine Teilreparatur. Bei einem Kollisionsschaden hat der Verursacher den eigenen Sachschaden selbst zu tragen, sofern er diesen nicht durch eine Vollkasko-Versicherung abdecken kann.
Er selbst bestimmt den Arbeitsumfang und die Auswahl der Werkstätte.