Betriebsanweisung Kfz Hebebühne

Bedienungsanleitung für Hebebühnen

Die vorliegende Betriebsanleitung gilt für das Arbeiten mit Hebebühnen. Brech- und Scherstellen beim Bewegen des Lifters. Bedienungsanleitung für Tätigkeiten/Arbeitsmittel - Betriebsanleitung für gefährliche Stoffe. Die vorliegende Betriebsanleitung gilt für das Arbeiten mit Hebebühnen. Für die Handhabung ist eine Betriebsanleitung zu erstellen.

Ein 3.9 Auto

Abgas von laufendem Motor in abgeschlossenen Räumlichkeiten, z.B. B, über Schlauchleitung 4 oder Vakuum ins Freie ablassen. Nicht mit entzündlichen oder schädlichen Medien reinigen, sondern mit wasserlöslichen Mitteln, z.B. Flüssigseife. Entzündbare Medien wie Brennstoffe und Altöle in unzerbrechlichen, abschließbaren und markierten Behältnissen zwischenlagern.

Ausgetretene oder vergossene Flüssigkeit unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß beseitigen. Reinigungsmittel in nicht entflammbaren, gut verschlossenen Behältnissen auffangen ( "Selbstentzündungsgefahr") 4. Achten Sie auf Ordnung und Ordnung, z.B. B. bei ?B. Unbenutzte Geräte und Leitungen ausziehen. Sämtliche umsturzgefährdete Objekte, z.B. Gasbehälter, Bereifung, müssen im Liegen gelagert oder gegen Umkippen gesichert werden.

Ein 3.9 Auto

Abgas von laufendem Motor ins Freigelände in abgeschlossenen Räumlichkeiten, z.B. B. mittels Schlauchleitung 4, oder Vakuum ablassen. Nicht mit entzündlichen oder schädlichen Medien reinigen, sondern mit wasserlöslichen Mitteln, z.B. Flüssigseife. Entzündbare Medien wie Brennstoffe und Altöle in unzerbrechlichen, abschließbaren und etikettierten Behältnissen zwischenlagern.

Ausgetretene oder vergossene Flüssigkeit unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß beseitigen. Reinigungsmittel in nicht entflammbaren, gut verschlossenen Behältnissen auffangen ( "Selbstentzündungsgefahr") 4. Achten Sie auf Ordnung und Ordnung, z.B. B. bei ?B. Unbenutzte Geräte und Leitungen ausziehen. Sämtliche umsturzgefährdete Objekte, z.B. Gasbehälter, Luftreifen, müssen im Liegen gelagert oder gegen Umkippen gesichert werden.

Das ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Gerät sowie die Hubarbeitsbühnen müssen in regelmässigen Intervallen nachweislich von einer befähigten Stelle geprüft werden (Gefährdungsbeurteilung). Hebebühnenbetreiber müssen mindestens die folgenden Angaben gemacht haben und müssen diese Angaben machen bzw. ausfüllen 18.?Lebensjahr DGUV-Regelung 109-009 "Fahrzeuginstandhaltung" DGUV-Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" DGUV-Information 208-015 "Fahrzeugaufzüge" DGUV-Information 209-064 "Sichere Reifenmontage" DIN EN 1493:2011-02 "Fahrzeugaufzüge".

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