Wird die Inspektion beim Auto regelmäßig durchgeführt, ist das nicht nur ein entscheidendes Plus …
Serviceintervall Auto
Wartungsintervall AutoFeste versus flexible Wartungsintervalle
Künftig sind Anlagen zu rechnen, die den Wartungs- oder Instandsetzungsbedarf über GSM und Datenserver unmittelbar an den nächstgelegenen Vertragshändler des Herstellers weiterleiten und sofort Vorschläge für Termine an den Auftraggeber aussenden. Das wäre nur ein kleiner Schritt in der konsequente Fortentwicklung der aktuell implementierten einzelnen und variablen Servicesysteme. BMW hat als erster Automobilhersteller bereits 1982 flexible Instandhaltungsintervalle einführen und kontinuierlich weiterentwickeln können.
Eine feste Abnahme erfolgt längstens nach vier Jahren, wodurch einzelne Wartungswünsche - z.B. durch Bremse, Motoröl usw. - vorab in die Werkstatt gerufen werden können. Die Honda ist einen weiteren Entwicklungsschritt gegangen und hatte im Jahr 2009 die festgelegten Wartungsintervalle für den Bereich Jazzmusik und Akkord vollständig aufgehoben. Die Aufforderung zum Wechsel oder zur Kontrolle kann - je nach Einsatzverhalten - getrennt im Fahrerhaus auftauchen.
Mit einem " erweiterten Instandhaltungskonzept " setzt Audi ab Baujahr 2008 eine vergleichbare Vorgehensweise um: Auch hier werden die Service-Ereignisse "Motoröl" und "Inspektion" über zwei Servicekanäle angesteuert und separat ausgewiesen und abgerechnet. Die Hintergründe: Der Verschleiß des Motoröls ist in hohem Maße von den Einsatzbedingungen abhängt. Die genannten Produzenten haben daher - jedenfalls bei einigen Typen - einen flexiblen Ölwechselwunsch bei fortschreitender Alterung des Öls durchgesetzt.
Peugeot, Citroen, DS, Opel, Renault, Toyota und Volkswagen fordern von ihren Abnehmern immer eine komplette Instandhaltung, einschließlich des Ölwechsels, mit festgelegten Laufzeiten und Terminen, bei einigen Fahrzeugen jedoch eine automatisierte - vorzeitige - Wartungsanforderung, wenn die ungünstigen Einsatzbedingungen die Motorölqualität unregelmäßig verringert haben.
Serviceintervalle - Keine Gefährdung der Gewährleistung - Auto
Die Fahrzeuggewährleistung unterliegt immer der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen regelmäßigen Wartung.
Verglichen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungspflicht gibt die Gewährleistungspflicht dem Besteller im Falle eines Mangels des Fahrzeugs zusätzlich die Gewähr. Darüber hinaus gibt es auch Qualitätsunterschiede zwischen der Bürgschaft und der Gewährträgerhaftung. Letzteres gilt grundsätzlich als Mängel bei Gefahrenübergang. Der Gefahrenübergang im Vertriebsrecht bedeutet im Rechtssinne lediglich den Übergang der Sache.
Er hat nachzuweisen, dass der Fehler bereits bei Ablieferung der Ware war. Obwohl das Recht eine Umkehr der Beweislast für die ersten sechs Monaten nach dem Erwerb vorsieht, muss der Auftragnehmer nachweisen, dass der Fehler bei der Warenübergabe nicht vorlag. Die Beweislast für die verbleibende Gewährleistungsfrist trägt jedoch allein der Ersteigerer.
Wenn die ersten sechs Lebensmonate bereits vergangen sind und der Fehler nicht offensichtlich ist, kann dies für den Kunden ein Problem darstellen. Es wäre in diesem Falle sinnvoll, wenn jemand die Verantwortung für den Defekt übernehmen würde. Im Falle eines Fehlers garantiert der Produzent uneingeschränkten Schadenersatz, ohne dass der Besteller dies nachweisen kann.
Die Gewährleistung richtet sich in der Regel nicht nach einem Fehler bei der Auslieferung der Ware, sondern nur nach dem Vorliegen eines Mangels. Die Gewährleistung ist jedoch nicht unbegrenzt, sondern oft an gewisse Voraussetzungen gebunden. Bei vielen Herstellern ist die Beachtung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle ein Grund für den Ausschluss. Bei Überschreitung der Serviceintervalle läuft die Gewährleistung aus.
Sollte der Erwerber dann die sechsmonatige Umkehr der Beweislast verpassen, könnte dies sehr nervig sein. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Wartungsintervalle einhalten werden. Der Servicebedarf wird bei neuen Fahrzeugen oft auch am Bordrechner signalisiert. Kleinere Serviceintervalle müssen vom Betreiber nach dem gesetzlichen Auslegungsprinzip "Treu und Glauben" toleriert werden.
Sollte der Dienst jedoch um mehr als ein paar Tage oder einige wenige km überschritten werden, kann es für den Kunden schwer werden.