Absetzbare Kosten Steuererklärung 2015

Abzugsfähige Kosten Steuererklärung 2015

Einsendeschluss ist Dezember 2015. Weshalb sind Brillen nicht als Werbekosten abzugsfähig? Beste steuerliche Tipps 2015 für Mitarbeiter Der Abgabetermin für die Steuererklärung nähert sich. In diesem Jahr haben alle Steuerzahler bis zum Ablauf des Jahres 2016 Zeit, ihre Steuererklärung fristgerecht abzugeben. Sie sollten diese Tipps 2015 wissen!

Die Finanzämter sind im Monat Juli sehr beschäftigt: Bis dahin müssen alle Steueranmeldungen für 2015, die bis zum Abschlussstichtag der Hauptversammlung am Freitag, dem 30. September, eingehen, bearbeitet werden.

In jedem Fall, wenn Sie verpflichtet sind, Ihre Steuererklärung abzugeben. Im Übrigen: Selbständige, Pensionäre und Pensionäre müssen immer dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Verdienst den Freibetrag von 8.472 EUR ( "single persons") bzw. 16.944 EUR ("married persons") übertrifft. Einkommensbedingte Ausgaben sind alle Kosten, die Ihnen im direkten Bezug zu Ihrer Berufstätigkeit erwachsen sind.

Sie können diese Kosten für steuerliche Zwecke in Anspruch nehmen, sofern sie nicht bereits von Ihrem Auftraggeber steuerbefreit sind. Beanspruchen Sie keine individuellen Werbekosten, wird eine Pauschale von 1000 EUR ohne Nachweis übernommen. Aber viele können mehr verkaufen. Haben Sie eine Fünf-Tage-Woche und fahren wenigstens 15 km bis zur Arbeitsstätte, ist es immer lohnenswert, individuelle Ausgaben zu bezahlen.

In diesem Fall wird allein die Entfernungsvergütung für die Kosten für das Einkommen einen Betrag von mind. 1.035 EUR ausmachen. Auch mit dem Fahrrad können Sie die Kosten abrechnen. Der Entfernungszuschuss ist in der Regel auf maximal 4.500 EUR beschränkt. Wenn Sie jedoch Ihr eigenes Auto oder ein zur Verfügung gestelltes Auto (z.B. Firmenwagen) benutzen, beträgt der Maximalbetrag nicht 4.500 EUR.

Bei Benützung der öffentlichen Transportmittel können Sie auch die tatsächlich anfallenden Kosten für das Ticket abrechnen. Der BFH hat in einer jüngeren Rechtsprechung festgestellt, dass Arbeitnehmer die tatsächlich angefallenen Reisekosten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz auch während der Bewährungszeit und bei Zeitarbeitsverhältnissen nicht als steuerlich mindernde Aufwendungen beanspruchen können. Du hattest einen Arbeitsunfall und wurdest beschädigt?

Lästig, aber zumindest können Sie Ihre Ausgaben als einkommensbezogene Ausgaben von der Mehrwertsteuer abziehen. Wenn es z.B. vor dem Unglück zehntausend EUR waren und Sie nur 2000 EUR für das Fahrzeug nach dem Unglück erhalten, können Sie 8000 EUR als einkommensbezogene Ausgaben erfassen. Zahlreiche Mitarbeiter - vor allem Alleinstehende - sind weit außerhalb ihrer Heimatstadt angestellt, benutzen dort ein zweites Zuhause oder eine zweite Wohnung und kommen in der Regel am Wochenende in ihr Haupthaus zurück.

Man fragt sich, wie die Reisen besteuert werden können? Neu für den "eigenen Haushalt" ist seit 2014 der Finanzbeitrag zu den Lebenshaltungskosten. Bleibt diese Ferienwohnung der Mittelpunkt des Lebens, sind die tatsächlichen Heimreisen als einkommensbezogene Ausgaben mit der Reisekostenpauschale abzugsfähig. Tritt auf einer solchen Reise ein Verkehrsunfall ein, können die Schadenkosten zudem als generelle Werbekosten abgezogen werden (FG Baden-Württemberg vom 24.6. 2014, 4 K 3997/11, Rev. VI R 76/14).

"Ist dagegen die Benutzung des Poolarbeitsplatzes so beschränkt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seiner Berufstätigkeit in seinem Heimbüro ausüben muss, sind die Kosten der Studie als einkommensbezogene Ausgaben bis zu 1.250 EUR pro Jahr abzugsfähig (BFH-Urteil vom 16. September 2015, IX R 19/14, erschienen am 3. Februar 2016). bis zu einem unbegrenzten Betrag, wenn das Studium im Zentrum aller geschäftlichen und freiberuflichen Aktivitäten steht. bis zu 1.250 EUR, wenn kein anderer Job für die geschäftliche oder freiberufliche Aktivität zur Auswahl steht.

Es ist seit vielen Jahren offensichtlich, dass ein inländisches Studium nur dann steuerrechtlich zulässig ist, wenn der Wohnraum von den anderen Wohnbereichen getrennt ist, mit Büromöbeln versehen ist und fast ausschliesslich für berufliche Zwecke verwendet wird. Gegenwärtig hat der BFH in einer Vielzahl von Fällen eine grundsätzliche Entscheidung getroffen: Wird ein Heimbüro auch in privater Hand geteilt oder wird ein Zimmer nicht fast ausschliesslich für berufliche Zwecke benutzt, sind die Kosten immer noch nicht - auch nicht zum Teil - als einkommensbezogene Ausgaben oder Betriebskosten abzugsfähig.

In jedem Fall dürfen die Zimmerkosten nicht in einen Berufs- und Privatanteil geteilt und dann mit dem Berufsanteil von der Mehrwertsteuer abgezogen werden. Aus diesem Grund ist eine Arbeitecke im Wohn- oder Schlafraum nicht zum zeitanteiligen Abzug von Werbungskosten geeignet, ebenso wenig wie ein nur vorübergehend für Arbeitszwecke genutztes Zimmer (BFH-Urteil vom 27.7.2015, Größe 1/14). Sie können Ihre Versicherungsaufwendungen als Sonderaufwendungen (genauer: Pensionsaufwendungen) von der Mehrwertsteuer abführen.

Der Pensionsaufwand wird mit einem Maximalbetrag angerechnet, der sich um 2 %-Punkte pro Jahr steigert. Die maximale Höhe der Altersvorsorge ist ab 2015 an den maximalen Beitrag in der Knappschaft gebunden, gerundet auf einen vollständigen Eurobetrag. Für 2015 gilt somit ein Maximalbetrag von 22.172 EUR und für Verheiratete von 44.344 EUR. Ab 2015 kann man vereinbaren, 12 monatliche Renten in einem Gesamtwert zu kombinieren und eine kleine Rente mit einem Kapitalsumme zu zahlen.

Dies ist im Jahr 2015 eine monatliche Rente von maximal 28,35 EUR im Westen und 24,15 EUR im Osten ( 93 Abs. 3 S. 2 EStG). Beitragszahlungen zur gesetzlich vorgeschriebenen und privatrechtlichen Grundversicherung sowie zur gesetzlich vorgeschriebenen Langzeitpflegeversicherung (d.h. zur Sozialversicherung und zur privatrechtlichen Pflegeversicherung) sind tatsächlich unbeschränkt abzugsfähig.

Seit 2010 sind die Leistungen der Grundversicherung und der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als Sonderaufwendungen voll und unbefristet abzugsfähig. Wenn Sie jedoch Privatversicherter sind und von Ihrem Arbeitgeber steuerfrei Leistungen erhalten, müssen Sie diese in Abzug bringen und die Kosten übernehmen. Sonstige Kosten erfasst das Steueramt nur bis zu einem Betrag von 1.900 EUR. Die tatsächlichen Beitragszahlungen zur PKV und PKV werden vom Fiskus immer angerechnet, auch wenn sie den Maximalbetrag von 1.900 EUR bzw. 2.800 EUR überschreiten.

Wichtiger Hinweis: Diese Versicherungsprämien sind immer in der Steuererklärung anzugeben. Diejenigen, die unter den selben Bedingungen "zwangsläufig höhere Ausgaben haben als die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler", können unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Einkommenssteuergesetz außerordentliche Lasten einfordern. Im Jahr 2014 können Sie 8.130 EUR verkaufen, 126 EUR mehr als im vorigen Jahr.

Bezahlen Sie die Betreuung Ihrer Kinder, Sie können sie auch fallen lassen. Wenn Sie selbst Verwandte betreuen, fällt eine Pauschale von 924? an. Sie können Kosten für Arzt, Medikamente, Hilfsmittel oder Heilmittel, die über diesem Betrag sind, abziehen. Zu den Sonderbelastungen zählen zwar prinzipiell Gesundheitskosten, sie sind aber auch einkommensteuerlich nur dann zu beachten, wenn sie die angemessene Last übersteigen (Urteile des BFH vom 2. September 2015, VI R 32/13 und VI R 33/13).

Wenn Sie für Ihren Ex-Partner Wartungsarbeiten durchführen, können Sie bis zu 13.805 EUR als Sonderkosten einbringen. Haben Sie auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt, können Sie diese nachträglich abziehen.

Für den Zeitabschnitt vom 24. April 2015 bis 31. Dezember 2015 duldet das Bundesministerium der Finanzen grosszügige Goodwill-Regelungen für den Steuerabzug von Spenden und anderen Massnahmen zur Hilfe für die Opfer des Erdbebens in Nepal (BMF-Schreiben vom 19. Mai 2015). Im Jahr 2015 gab es eine Vielzahl von Urteilen zum Stichwort "Handwerkerleistungen". Die Kosten für Gewerbetreibende können mit 20% bis maximal 1.200 EUR pro Jahr von der Steuerpflicht abgezogen werden.

2014, vi r 56/12), Ausgaben für die Wohnraumerweiterung (BMF-Brief vom 10.1. 2014, BiBl. 2014 I S. 75, Abs. 21) und die Absetzbarkeit der Kaminkehrerkosten (BMF-Brief vom 10.11. 2015) können nun unter gewissen Voraussetzungen auch Handwerkskosten außerhalb des Steuerzahlerbudgets begünstigen!

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