Hu au wie oft

H ow wie oft

Ihr Fahrzeug muss in regelmäßigen Abständen die HU/AU (das sogenannte Ganz in Ihrer Nähe) passieren: So kommen Sie auch in Zukunft sicher an! Fälligkeitstermine und Prüfintervalle entsprechen denen der Hauptuntersuchung. Welche weiteren Prüfungen sind neben TÜV, HU und AU am Fahrzeug erforderlich? Inwieweit muss mein Fahrzeug oft zum TÜV?

In der HU wird erläutert - Alle Informationen für die HU und AU

Ab 1951 müssen alle am Strassenverkehr beteiligten Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre einer Generalinspektion unterzogen werden. Seit 2010 umfasst die gesetzliche HU auch die Abgasprüfung (AU). Mit der Inspektion soll sichergestellt werden, dass nur solche Kraftfahrzeuge am Verkehr teilhaben können, die keine Sicherheitsdefizite haben und damit keine Gefahr für die Fahrzeuginsassen oder andere Straßenbenutzer sind.

Taxis, Omnibusse sowie gewisse Trailer und Lastwagen müssen alle 12 Monaten zur HU gebracht werden. Ausgenommen von der HU sind nur solche mit rotem Nummernschild und Wagen der Wehrmacht und der Bundespolizei (diese werden im eigenen Unternehmen kontrolliert). Die HU/AU wird oft als " TüV " beschrieben, da der Technische Überwachungsverein früher die einzige akkreditierte Stelle war.

Welche Prüfungen werden an der HU/AU durchgeführt? Fenster und Außenspiegel (einschließlich Sichtbarkeit), Steuerung und Bremse, Beleuchtung und Elektronik, Ausrüstung (Sicherheitsgurte, Hupen, Airbags), Abgas- und Kraftstoffsystem (einschließlich Umweltverschmutzung), Radaufhängungen und natürlich Felgen und Reifen) sowie Gestell, Fahrwerk und darauf angebrachte Einzelteile werden sorgfältig kontrolliert. Der Preis einer Generalinspektion variiert je nach Wagen und hängt davon ab, ob für die Vergabe der Umweltplakette noch Vorarbeiten am Wagen erforderlich sind.

Ist die HU/AU erforderlich? Der Hauptuntersuchungstermin ist alle zwei Jahre (24 Monate) anhängig. Hinweis: Neufahrzeuge müssen nach drei Jahren und nur dann alle zwei Jahre überprüft werden (auch HU). Neben viel Ruhe: Wir machen Ihr Fahrzeug für die nächsten HU/AU bereit und übernehmen gerne die Abwicklung für Sie.

Hauptkontrolle Abgastest für Pkw

Führen Sie die Hauptkontrolle des Fahrzeuges inkl. Abgasprüfung durch. Der HU - nach der Inspektionsstelle oft auch nur " TÜV " getauft - ist vom Gesetzgeber vorgegeben und muss regelmässig erfolgen. Ab 2010 ist die Abgasprüfung (AU) in die HU eingebunden. Wenn Ihre Haupt- und Abgasprüfung fällig ist, können Sie diese offizielle Prüfung* in einer unserer 4 Niederlassungen rasch und komfortabel durchlaufen.

Der Hauptuntersuchungsvorgang nach 29 StVZO wird von einer staatlich anerkannten Prüfstelle ausgeführt. Für alle Kraftfahrzeuge, die über 3 Jahre alt sind, müssen die HU und die Abgasprüfung alle 2 Jahre ablaufen. Zur Ermittlung der Abgasströme des Fahrzeuges wird eine Abgasprüfung durchführt. Ab 2010 ist die Abgasprüfung Teil der HauptuntersuchungDie Umweltverträglichkeitsprüfung der Auspuffgase gehört seit dem 1. Januar 2010 zur Haupt-Inspektion (HU) für alle prüfpflichtigen Kraftfahrzeuge.

Die Abgasprüfung (AU) wird nur durch die HU-Plakette auf dem Heckkennzeichen nachgewiesen.

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