Hauptuntersuchung Anhänger Kosten

Kosten der Hauptuntersuchung Anhänger

und Anhängern - zur Typgenehmigung. Mit uns haben Sie die Möglichkeit, eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung durchführen zu lassen. Hauptkontrolle inkl. Abgastest hier! die Hauptuntersuchung (HU) für Sie in Brilon gemäß § 29 StVZO einschließlich einer "Abgasuntersuchung" durchführen.

Die GTÜ hat sich seit der Eröffnung des Dienstleistungsmonopols als Konkurrenz zu TÜV und DEKRA durchgesetzt und führt für Sie die Hauptuntersuchung einschließlich einer "Abgasuntersuchung" durch. GTÜ-Prüfingenieure sind im Unterschied zu TÜV und DEKRA selbständig und nehmen im Auftrage und für fremde Rechnung der GTÜ Fahrzeugprüfungen nach § 29 StVZO vor.

Damit sind unsere Lange & Brandenburg Testingenieure auch für die Durchführung der Hauptuntersuchung qualifiziert. Sie sind als Kooperationspartner der GTÜ in Brilon immer auf dem neusten technischen und informativen Niveau. Getreu dem Leitspruch "Mehr Leistung für die Sicherheit" engagieren sich unsere Testingenieure von Lange & Brandenburg in und um Brilon für Ihre Verkehrssicherheit und kleben bei einem positiven Resultat die Aufkleber an.

Zeigt den gewünschten Zeitraum für die nächste Hauptuntersuchung an. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Lange & Brandenburg Testingenieure zur Verfügung. Seien Sie vorsichtig, wenn der Termin überschritten wird! für eine fristgerechte E-Mail-Erinnerung für die nächste Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs. Die dort eingegebenen Angaben werden von der GTÜ nur zu diesem Zwecke genutzt.

Die HU wird von unseren Lange & Brandenburg Testingenieuren in Brilon für Sie durchgeführt. Kein Land wird seit dem Stichtag für die Hauptuntersuchung nach dem Stichtag für den Fall, dass die Vorlagefrist überschritten wird, mehr Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb bekommen Kraftfahrzeuge landesweit die gesamte Lebensdauer der Plakette (Autos und Krafträder, z.B. 24 Monate), auch wenn die Hauptuntersuchung überschritten wird.

Wird die Demonstration für die Hauptuntersuchung länger als zwei Monaten überschritten, muss eine eingehende Hauptuntersuchung erfolgen, die 20% mehr als die " gewöhnliche " HU kosten würde.

Technischer Inspektion (Hauptuntersuchung) eines Fahrzeuges - Citizens - Guichet.lu - Administrative Guide /

Sämtliche in Luxemburg zulassungspflichtige und im Umlauf befindliche Fahrzeuge, Anhänger und Sattelanhänger müssen regelmässig einer Hauptuntersuchung unterzogen werden. Dieser Test wird in regelmäßigen Zeitabständen von einer der in Luxemburg anerkannten Prüforganisationen durchgeführt: der Société national de contrôle technique (SNCT) oder der Firma DEKRA.

Das gilt für jeden, der in Luxemburg lebt und Inhaber eines in Luxemburg registrierten und in Umlauf gebrachten Fahrzeuges ist und dessen Prüfzeugnis in nächster Zeit ausläuft. Bis zu 8 Wochen vor dem Ende der Gültigkeitsdauer des Prüfzeugnisses kann ein Auto der regelmäßigen Hauptuntersuchung unterworfen werden. Die folgenden Lastkraftwagen unterliegen keiner regelmäßigen Kontrolle: kleine Anhänger (deren zulässige Hoechstmasse 750 kg nicht überschreitet); Motorfahrzeuge mit einer Hoechstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h; Mopeds und leichte Vierradfahrzeuge; Zugmaschinen und Selbstfahrer mit einer Hoechstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h, einem Eigengewicht von höchstens 600 kg und einer Hoechstgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h beim Abschleppen eines oder mehrerer anderer Lastkraftwagen; erstmals vor dem 01. Januar 1950 in Dienst gestellte Oldtimer.

Die in Luxemburg zulassungspflichtigen und nicht prüfpflichtigen Kraftfahrzeuge dürfen nur mit einer ordnungsgemäßen Plakette in Verkehr gebracht werden. Eine Hauptuntersuchung muss in folgendem Fall erfolgen: vor der Wiederinbetriebnahme eines Fahrzeuges, für das die technische Charakteristik der zugelassenen Standardausführung verändert wurde (Beispiel: Tuning); nach einer Großreparatur nach einem Unfall (Räder, Federung, Knautschzone, Steuerung, Bremsen, Airbagsystem, etc.).

nach einer Instandsetzung oder einem Ausbau des Fahrgestells; auf besonderen Antrag, wenn der Sachkundige einer Versicherung einen Sachmangel an einem unfallbedingten Sicherheitsbauteil des Fahrzeuges entdeckt hat; im Zuge der regelmäßigen Hauptuntersuchung; auf besonderen Antrag, wenn die polizeiliche Untersuchung ergeben hat, dass: das Kraftfahrzeug nicht den zugelassenen fahrtechn.

Bei der Hauptuntersuchung von Pkw (einschließlich Fahrschulwagen und Wohnmobilen (deren zulässige Höchstmasse 3.500 kg nicht überschreitet), Krafträdern und Aufliegern ( "Höchstmasse" zwischen 750 kg und 3.500 kg) sind folgende Termine vorgesehen: die erste regelmäßige Hauptuntersuchung: 4 Jahre nach Inbetriebnahme des Fahrzeuges; die zweite regelmäßige Hauptuntersuchung: 6 Jahre nach Inbetriebnahme des Fahrzeuges; danach jedes Jahr für die regelmäßigen Hauptkontrollen.

Die folgenden Kraftfahrzeuge müssen einer jährlich stattfindenden Inspektion unterworfen werden: 1: Lastkraftwagen und Anhänger über 3.500 kg; Anhänger für die Beförderung von Personen; Lieferfahrzeuge; Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzen, einschließlich Fahrersitz, die als Taxis, Leihwagen oder Rettungswagen registriert sind. Bei Fahrzeugen über 3.500 kg, die geringfügige Fehler oder Unstimmigkeiten haben, die sich unmittelbar auf die Sicherheit des Fahrzeugs auswirken, muss innerhalb von 6 Monate eine erneute technische Kontrolle durchgeführt werden.

Wird das Fahrzeug im Ausland eingeführt oder gekauft, behält die Prüfungsbescheinigung eines in einem anderen Mitgliedsstaat oder der Schweiz registrierten Straßenfahrzeuges ihre Gültigkeit, wenn das Fahrzeug in Luxemburg zugelassen ist, unter Berücksichtigung der im Luxemburger Recht vorgesehenen zeitlichen Gültigkeit. Andere in Luxemburg zugelassene Prüfinstitute können ihre eigenen Gebühren für die Prüfungen aufstellen.

Bei der Hauptuntersuchung geht es um den Fahrzeugzustand und die Wartung, vor allem um die Fahrzeugidentifizierung (Fahrgestellnummer, Nummernschilder), Umweltgefahren (Lärm, Abgas), die Bremse, das Beleuchtungssystem und die Reflektoren, die elektrischen Geräte, Rad- und Reifenachsen, die Federung, das Fahrgestell und das Aufhängungszubehör, den Sicherheitsgurt, die Fahrzeuglenkung und die Sicht. Bei der wiederkehrenden Hauptuntersuchung wird ca. 8 Monate vor dem Ende der Prüfung eine Benachrichtigung per Briefpost verschickt.

Darin wird der Fahrzeughalter gebeten, einen Gesprächstermin mit einer der in Luxemburg anerkannten Kontrollstellen zu vereinbaren. 2. Wenn die Steuerplakette länger als 60 Tage abläuft, wird die Hauptuntersuchung abgelehnt. Das vorgestellte Fahrzeug muss sich in einem geeigneten Zustand der Sauberkeit und Versicherung befinden. 2. Der Betreffende muss folgende Fahrzeugdokumente zu einer regelmäßigen Hauptuntersuchung mitbringen:

Zulassungszertifikat (Fahrzeugschein) oder Zulassungszertifikat Teil I (grau); letztes Prüfzeugnis; Europäisches Konformitätszertifikat (für Kraftfahrzeuge, die nach dem 31.01.1998 zugelassen wurden); gültiges Versicherungszertifikat (grüne Karte); gültiges Steuerplakette. Sollte das Auto aufgrund eines oder mehrerer Verletzungen der Straßenverkehrsvorschriften nicht fahrtüchtig sein, ist der Besitzer zur Instandsetzung oder Wiederherstellung des Fahrzeugs in fahrtüchtigem Zustand verpflichtet. 2.

Hierfür wird ein 4-wöchiges vorläufiges Prüfzeugnis ausstellen. Die Fahrzeughalterin ist dazu angehalten, diese Unregelmässigkeiten zu beseitigen und sich vor Ende des 4. In diesem Zeitraum umfasst die provisorische Zulassung folgende Reisen mit dem Kraftfahrzeug in Luxemburg: zwischen der Kontrollstelle und dem Standort, an dem das Kraftfahrzeug geparkt, instandgesetzt, nachgerüstet bzw. abgewrackt wird; zwischen der Kontrollstelle und dem Sitz oder Wohnort des Inhabers oder Inhabers des Kraftfahrzeugs; zwischen dem Sitz oder Wohnort des Inhabers oder Inhabers des Kraftfahrzeugs und dem Standort, an dem es geparkt, instandgesetzt, umgebaut oder ausrangiert wird.

Ein neues Prüfzeugnis wird nach Beseitigung der Fehler oder nach Beseitigung der Fehler ausstellen. Wenn bei der TÜV-Untersuchung kein wesentlicher Fehler gefunden wurde, wird eine Bescheinigung über die Abnahme des Fahrzeugs erstellt und der zur Überprüfung vorgeführten Personen (Eigentümer, Fahrzeughalter oder Bevollmächtigter) übergeben. Im Falle von geringfügigen Fehlern oder Nichtkonformitäten, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Sicherheit des Fahrzeugs oder die Umgebung haben, ist ein gültiges Prüfzeugnis auszustellen.

Der Gültigkeitszeitraum der Prüfscheine wird ab dem Datum der Durchführung der Baumusterprüfung errechnet. Erfolgt die fachliche Überprüfung jedoch innerhalb von 8 Monaten vor dem Ende der Geltungsdauer des Zertifikats, so wird dessen Geltungsdauer ab dem Ende der Geltungsdauer des zuletzt erteilten Zertifikats errechnet. Gegenwärtig auf der Straße verkehrende Kraftfahrzeuge, die seit dem 2. Januar 2016 keiner bauaufsichtlichen Zulassung unterliegen, dürfen bis zu ihrem Verfall weiterfahren.

Diese dürfen nach dem Erlöschen der Prüfscheine nur noch mit einer ordnungsgemäßen Plakette am Strassenverkehr teilhaben.

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