Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Au Pkw
AuwagenIm Rahmen der Abgastestung prüft überprüft, ob die Abgase Ihres Fahrzeugs den anwendbaren Vorschriften  47a der StVZO ( "Straßenverkehrszulassungsordnung") genügen und Sie als Fahrzeugbesitzer oder Fahrzeugführer weiterhin im Straßenverkehr mitfahren. Der Abgastest muss wie der TÜV in einem bestimmten Zeitraum immer wieder neu durchgeführt werden, da unterschiedliche Einflussfaktoren dazu führen können, dass sich die Auspuffwerte Ihres Fahrzeugs im Lauf der Zeit verschlimmern.
Den bestandenen Abgastest kennzeichnete der farbige Sechskantaufkleber auf dem Frontkennzeichen, bei Kraftfahrzeugen mit mind. vier Kfz. Die Abgasprüfung ist seit dem 2. Jänner 2010 im Rahmen der HU und damit entfällt die Klebefläche auf dem Frontkennzeichen. Dazu ist Fahrzeugführer dazu angehalten, das Auspuffprotokoll, das er von Prüfer erhält, immer mit zuführen, da sich das Abzeichen an der Anzeige lösen könnte und damit der sichtbare Nachweis untergeht.
Soll der Zeitabschnitt einer Prüfung nicht gehalten werden, kann er bis zur Außerbetriebnahme des Fahrzeugs führen bestraft werden. Für private Gebrauchtwagen und Motorrädern muss die Emissionsprüfung alle zwei Jahre unter durchgeführt durchgeführt werden. Ausgenommen sind für Automobile, die erstmals für den Straßenverkehr zertifizieren, diese müssen erst nach 36 Monate für die erste Abgastestuntersuchung.
Für Autos, die als Taxi oder Leihwagen genutzt werden, sehen die Gesetze eine jährliche vor. Nfz wie Lkw oder Omnibusse müssen sowie alle zwölf Monaten zur Abgasprüfung, da diese deutlich mehr Zeit auf der Straße verbrauchen als PKW. Land- und Forstmaschinen sowie Kraftfahrzeuge mit Versicherungsschildern sind von der Emissionsprüfung ausgenommen.
Weitere ausgenommen sind Autos mit Fremdzünder, die weniger als vier Räder und das gesamte Gewicht von 400 kg nicht überschreiten haben.
TÜV Saudi-Arabien: HU, Schadensbegutachtung, AU, PKW, PKW, KFZ Sachverständige
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz in der HU und AU. Inwiefern ist die HU kostenpflichtig? Was muss ich zur HU mitnehmen? Zur HU werden lediglich der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und evtl. bestehende Anlagenbestätigungen oder ABE (z.B. für Alufelgen) benötigt. Nein, wir brauchen nur den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und evtl. bestehende Anbaubescheinigungen oder Betriebsgenehmigungen.
Wie lange darf ich die HU überschreiten? Wenn Ihr Aufkleber länger als zwei Monate abläuft, müssen wir eine eingehende Inspektion vornehmen, die wir Ihnen mit einem Zuschlag von 20 % in Rechnung stellen. Haben Sie kein entsprechendes Feld markiert, müssen Sie die Meldestelle und die Anmeldung vor der HU veranlassen.
Dazu wird die EBV-Nummer der Krankenkasse und Ihre Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II) benötigt. Vom Einwohnermeldeamt bekommen Sie dann ein weiteres Nummernschild. Sie können damit zu uns kommen und die HU durchfahren. Sie können die Genehmigung dann mit dem Zeugnis der bestandenen HU ausfüllen. Kann die HU auch im Auslande mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug durchgeführt werden?
Dem Gesetzgeber ist die Durchführung der HU ( 29 StVZO) im Inland durch die staatlich anerkannte Überwachungsorganisation vom Gesetzgeber verboten. Erfolgt das Verbringen des Fahrzeugs nur temporär im Inland und endet die Nachprüfungsfrist ( " 29 StVZO") während dieser Zeit, so fällt es in der Regel nicht unter die Verpflichtungen des 29 StVZO im Inland.
Zur Erfüllung der Verpflichtungen nach 29 StVZO genügt jedoch die sofortige, d.h. ohne grobes Verschulden, Vorlage des Fahrzeugs für die Erstuntersuchung. Erwähnenswert ist auch, dass die ausländischen Verkehrsbetriebe unseren HU-Ausweis inzwischen sehr gut "lesen" können und bei Überbeanspruchung entsprechend den dort geltenden nationalen Vorschriften Massnahmen einleiten.
Einige Kfz-Versicherer haben den Schutz an die geltende HU gekoppelt.