Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Unfallschaden Reparatur
Reparatur von UnfallschädenUnfallreparatur - Reparatur nach Havarie 2018
Sie müssen nach einer Havarie festlegen, wo Sie den Unfallschaden ausbessern. Anders verhält es sich jedoch bei Ihrem Fahrzeug: Wer den Verkehrsunfall nicht selbst zu verantworten hat, muss keine Inhibitionen haben. 249 BGB bestimmt, dass der Unfallverursacher zum Ersatz des dem Verletzten entstandenen Schadens verpflichtet ist.
Im Falle eines Verkehrsunfalls muss der Fahrer die Reparatur nach einem Autounfall aufbringen. Doch wie führt man Unfallreparaturen am besten durch? Weiterführende Hinweise zur Unfallinstandsetzung: Unter welchen Voraussetzungen ist es sinnvoll, nach einem Störfall eine Überlassungserklärung an die Werkstatt auszustellen? In diesem Leitfaden erhalten Sie auch ein kostenfreies Beispiel einer Zuteilungserklärung!
Die Wahl einer Werkstatt nach einem Unfall: Was ist zu berücksichtigen? Normalerweise verursacht ein Verkehrsunfall einen Schaden am Fahrzeug. Doch wo sollen diese nach dem Unglück wiederhergestellt werden? Besteht eine Werkstattanbindung oder eine frei wählbare Werkstatt nach einem Schaden? Unfallschäden selbst beheben - ist das zulässig? Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall ohne eigenes Verschulden Schaden erleidet, übernimmt die Versicherungsgesellschaft der Gegenpartei die Reparaturkosten.
Aber ist es auch möglich, den Unfallschaden selbst zu beheben, anstatt in eine Fachwerkstatt zu gehen? Zessionserklärung: Die Versicherungsgesellschaft erhält die Abrechnung! Sie unterschreiben gern eine Erklärung über die Abtretung ihrer Forderungen an eine Werkstätte. Was für Optionen haben Sie, um das Auto wiederherzustellen? Die Unfallreparatur können Sie in einer Markenwerkstatt oder in einer unabhängigen Fachwerkstatt vornehmen lassen.
Sie haben folgende Optionen für die Unfallreparatur Ihres Fahrzeugs: Nach der Havarie können Sie eine Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl wählen. Ist ein anderer Verkehrsbenutzer für den Schaden verantwortlich, übernimmt die Haftpflicht-Versicherung des anderen Verkehrsteilnehmers oft die Reparatur des Unfallschadens und übernimmt alle anfallenden Gebühren.
Haben Sie den Unfallschaden selbst verschuldet, so muss die Reparatur nach einem Schadensfall oft in einer autorisierten Werkstatt der Kaskoversicherung durchgeführt werden. Wer über genügend technische Erfahrung verfügt, kann die Reparatur auch nach dem Autounfall selbst in die Hände bekommen. Die Unfallversicherung der Gegenpartei kann Ihnen anbieten, Ihr Fahrzeug einfach und rasch instand setzen zu lassen und alle anfallenden Gebühren zu übernehmen.
Und so verführerisch dieses Anbot auch klingt: Um bares Geld einzusparen, führt die Versicherungsgesellschaft nicht alle anfallenden Reparaturarbeiten durch. Zudem wird oft behauptet, dass eine solche Reparatur möglichst viele Ausgaben einspart, z.B. durch die Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen anstelle von neuen. Wo kann ich nach dem Unglück eine passende Reparaturwerkstatt finden?
Nach der Begutachtung Ihres Fahrzeugs durch einen speziellen Kfz-Sachverständigen und der konkreten Quantifizierung des Unfallschadens ist es nun an Ihnen, eine passende Fachwerkstatt zu finden. Für die Reparatur werden in der Regel Originalersatzteile des jeweiligen Hersteller verwendet. Die unabhängige Garage ist nicht an eine Marke gekoppelt und führt alle Arten von Fahrzeugreparaturen durch. In vielen Vollkasko-Versicherungen ist in ihren Versicherungsverträgen festgelegt, dass ihre Abnehmer Unfallreparaturen in den Werkstätten der Versicherungsgesellschaft durchführt.
Sie sind in der Regel besonders preiswert, wirken sich aber auch auf die Ausführungsqualität aus. Man kann die Karosserien und den Rest des Unfalls auch von einer anderen Reparaturwerkstatt reparieren und reparieren lassen, die Ihrer Ansicht nach mit besserer Qualitä.... Sind die Reparaturen jedoch kostspieliger als in der autorisierten Fachwerkstatt der Versicherungsgesellschaft, deckt die Vollkaskoversicherung nur die in Ihrer Fachwerkstatt angefallenen Mehrkosten.
Wo kann man die Rückerstattung für Unfallreparaturen bekommen? Bei Unfallreparaturen können die Reparaturkosten von einem speziellen Kfz-Sachverständigen ermittelt werden. Vor der Reparatur sollten Sie den Defekt von einem Kfz-Sachverständigen exakt bestimmen und beheben lassen. Im Falle eines kleineren Schadens von weniger als 750 EUR ist auch ein Voranschlag von der entsprechenden Fachwerkstatt ausreichend. Die Fahrzeugbewertung oder der Kalkulation dient als Basis für den Schadenersatzanspruch, den Sie an die Unfallursache anbringen.
Im Rahmen der Entschädigung können Sie für den Zeitraum, in dem sich Ihr Fahrzeug in der Werkstätte befindet oder die Mietwagenkosten erstattet werden, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen. In diesem Fall müssen Sie jedoch in der Lage sein, die Reparaturzeit exakt nachzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Reparatur schnellstmöglich von der Fachwerkstatt durchgeführt wird.
Tatsächlich wird die Entschädigung für Nutzungsausfall oder die Rückerstattung von Autovermietungskosten oft von der Versicherungsgesellschaft der Gegenpartei beanstandet, wenn sie der Ansicht ist, dass die Reparatur überproportional lange dauerte. Aber Sie können auch ganz darauf verzichtet werden, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen und trotzdem den angegebenen Unfallschaden in bar geltend machen. Kann eine Unfallreparatur auch im Falle eines Totalschadens durchgeführt werden?
Auch bei einem volkswirtschaftlichen Totalausfall können Sie auf eine Reparatur des Fahrzeugs drängen. Eine Unfallreparatur wäre in diesem Falle nicht wirklich ökonomisch sinnvoll, da die Instandsetzungskosten größer wären als der Austausch eines äquivalenten Fahrzeugs abzüglich des Restwerts, der auch als Verschrottungswert bekannt ist. Wer an sein altes Auto gefühlsmäßig gebunden ist und denkt, dass ein neues Auto kein gleichwertiger Austausch ist, kann es trotzdem wiederherstellen.
Wenn Sie sich nach einem so schwerwiegenden Zwischenfall für eine Reparatur entschließen und trotzdem die anfallenden Reparaturen zurückerstattet werden sollen, müssen Sie zwei Punkte beachten: Der Wiederbeschaffungswert darf 130 Prozent nicht überschreiten, wie unter anderem der Bundesgerichtshof in einem Entscheid (VI ZR 100/08) im Jahr 2009 entschieden hat. Stehen die Mehrkosten im Widerspruch zum Wirtschaftlichkeitserfordernis, nach dem der Unfallverursacher nicht mehr Schadenersatz zahlen soll, als zur Beseitigung des entstandenen Schadensfalls zwingend erforderlich ist.
Allerdings müssen Sie das Auto wirklich instand setzen lassen, sonst haben Sie keinen Schadenersatzanspruch auf 130% der erforderlichen Schäden (BGH-Urteil VI ZR 70/04 von 2005). Die Unfallreparatur muss dementsprechend nachgewiesen werden. Darf ich mein Unfallauto auch selbst ausbessern? Auch Unfallreparaturen können Sie selbst durchführen. Sie sind oder waren selbst Automechaniker und wissen, wie man ein Unfallauto wieder in Ordnung bringt.
Wenn Sie über das notwendige Handwerkszeug und das Vertrauen verfügen, können Sie die Reparatur auch selbst durchführen. Auch nach einer solchen unabhängigen Unfallbehebung können Sie die entstandenen Aufwendungen aus der Ursache der Havarie geltend machen. Der Ersatz der Instandsetzungskosten basiert auf dem Sachverständigengutachten des Kfz-Sachverständigen. Wollen Sie aber auch die Mietwagenkosten oder eine Entschädigung bei Nutzungsausfall geltend machen, müssen Sie die Reparaturzeit sachlich untermauern.
Dies ist bei einer Selbstreparatur schwer, da die gegenüberliegende Versicherungsgesellschaft behauptet, Sie hätten die Reparatur unnötigerweise verlängert.