Obd au

unbeholfen

Neuregelungen für Abgasuntersuchungen Die Abgastestung (AU) wird ab sofort nicht mehr durchgeführt. Die bisher verbindliche  47a StVZO wurde zum Stichtag Ã?bergangen. Umweltverträglichkeitsprüfung ist Teil der Hauptuntersuchung (gemÃ?Ã?

§ 29 Abs. 14 StVZO). Für Altfahrzeuge ohne On-Board-Diagnose - Gerät (OBD), enthält sie jedoch noch die Abgasmessungen und deren Auswertung.

Bei Fahrzeugen ohne Katalysator oder mit nicht geregeltem Katalysator gilt seit 2006 anstelle von einjährigen eine Plakette. Auch wenn die Ausrichtung von An- und Abflug von An- und Abflug nach StVZO Anhang VIII Punkt 3.1.1.1.1. 2 verschärft wird, gibt es in der Realität immer noch Unterschiede von ca. 5% des Fahrzeugs. Ein abgelaufener AU-Ausweis gilt ab dem 1. Jänner 2010 nicht mehr als Verwaltungsdelikt und wird daher nicht mehr von Polizei und Aufsichtsbehörden bestraft.

Noch bis zum Stichtag 30.12.2009 war für mit den Abzeichen Verkehrsüberwachung AU ausgestattet. Diese gelten ab dem Stichtag nicht mehr, es stehen dann nur noch die HU-Ausweise zur Verfügung. Zusätzlich, dieser Aufkleber trägt eine Zangenprägung der AU-Werkstattkontrollnummer (ohne die beiden letztgenannten Stellen für die Form der AU-Zulassung). AU-Zertifikat für Kraftfahrzeuge ohne OBD - Stand: Jänner 2010 Die Rechtsgrundlage ist § 29 (1) i.

Anhang VIII Nr. 1.2.1. und Anhang VIIIa Nr. 4.8.2. 2. und Anhang VIIIa Nr. 4.8.2. 2 SEVZO. Für Die mit oder ohne ungeregelten Katalysator werden durch allgemeine AU-Zertifikate ausgehändigt ersetzt, wie z.B. Prüfbescheinigungen. AU-Zertifikat für Fahrzeug mit OBD Für Fahrzeug mit OBD unterliegt seit dem Stichtag § 47a SEVZO nicht mehr der Abgasnorm  47a.

Nach § 29 Abs. 1 StVZO in Verbindung mit V. m. Anlagen VIII Nr. 1.2.1. 1 und VIIIa Nr. 4.8.2. 2 StVZO erfolgt neben der Überprüfung des Zustands und Zulässigkeit der Abgasanlage die berprüfung der Motorsteuerung/Abgasreinigungsanlage mittels der OBD-Tankanzeige. Im Gegensatz zu Fahrzeugen ohne OBD muss die a. a. S. oder Prüfingenieur, wenn sie OBD-Prüfung selbst durchführt, kein eigenes Zertifikat für OBD-Prüfung einrichten.

Erfolgt die Durchführung von OBD-Prüfung durch eine von für anerkannte Fachwerkstatt, muss diese ein AU-Zertifikat gemäß Anhang VIII Nr. 3.1.1. 1 StVZO ausstellen. Diese muss zumindest die Angaben im jeweils gültigen Beispiel gemäß VKBL Ausgabe 23/2008 aufgeführten wiedergeben. Das AU-Zertifikat muss dann bei der a. a. a. S. oder Prüfingenieur für der HU eingereicht werden.

Für Der AU-Nachweis begründet keine Aufbewahrungs- und Präsentationspflicht, sofern die oben genannten Mindestdaten durch die a.a.S. in der HU-Prüfberichtübertragen waren. AU-Zertifikate für Kraftfahrzeuge mit OBD und erstmaliger Zulassung vor dem 1. Jänner 2006 Wenn die technische Möglichkeit dafür vorhanden ist, werden diese Produkte unter der Marke ODBC-Prüfung angeboten und ein AU-Zertifikat ausgestellt.

Falls die OBD-Prüfung jedoch nicht einwandfrei ist (insbesondere bei in den Jahren 2000 bis 2003 gebauten Fahrzeugen), kann eine Abluftmessung wie bei anderen Fahrzeugen ohne OBD durchgeführt werden. Der nicht durchführbare OBD-Speicher auslesen führt dann nicht zu leugnen, die HU-Plakette (im Unterschied zu den Autos mit der ersten Zulassung ab 01.01.2006). Dann wurde bis zum Stichtag der Auspuffmessung eine AU-Prüfbescheinigung mit den dazugehörigen Daten erstellt, danach ist das AU-Zertifikat mit handgeschriebenen Messergebnissen notwendig.

Für Fahrzeuge mit bordeigenem diagnosticsGeräten ist das Auspuffverhalten während des Fahrbetriebs dauerhaft überwacht, eine Störung wird dem Fahrer signalisiert. Im OBD-Speicher werden unter anderem auch die Abgas-relevanten Meßwerte einschließlich sporadischer Störungen ausgegeben (Anl. VIII Nr. 1.2.1. a bis StVZO). Für OBD-Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem ersten Zulassungsdatum per 31.01.2006 ist die Messung der Abgase seit dem 01.04.2006 nicht mehr erforderlich, wenn die technischen Einrichtungen von Abgasmessgeräte die Verwendung von ORD-Abgasmessgeräte erlauben.

Für erfolgte eine Adaption der Steuersoftware gemäß der geltenden AU-Richtlinie und der vierten Richtlinie für Abgasmessgeräte Allerdings konnte eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2009 eingehalten werden. Aus diesem Grunde konnten die betroffenen Kraftfahrzeuge noch bis zum 31.12.2009 einer Abgasuntersuchung unterzogen werden und für statt der erforderlichen AU-Zertifikate werden. Nicht funktionsfähige OBD-Prüfung bei Fahrzeug mit Erstanmeldung ab dem ersten Tag nach dem Kauf.

Umweltverträglichkeitsprüfung kann neben der fachlichen Prüfstellen auch von der anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten (Anl. VIII Nr. 3.1.1. 1 in Verbindung mit Anlage VIII c Nr. 1 der StVZO) weiter durchgeführt werden. Lediglich die Variante 4 (AU-Richtlinie vom 31.04.2008) ist sowohl für die Abgasmessungen an Kraftfahrzeugen ohne OBD als auch für das Auslesen des OBD-Fahrzeugspeichers einsetzbar.

Geräte der Fassung 3 (AU-Richtlinie vom 14. Jänner 2005) dürfen auch nach dem 1. jänner 2010 nur noch Abgasprüfung und ohne OBD verwendet werden. 6. Die bisher von sämtlichen Einführung ausgenommenen ¼fung werden dann im Rahmen von  29 StVZO und den entsprechen Ausführungsbestimmung von Anlagen VIII. Nr.1.2.1. 1 zur StVZO mit Abgasuntersuchung (AUK) ab dem 1. jänner 2006 unter Geräte betrieben.

Die Reichweite von Prüfung resultiert aus Anhang VIII a Nr. 4.8.2. 2 der StVZO. Der sogenannte AUK bezieht sich auf alle Krafträder und -Walzen sowie alle Leichtkrafträder und -Walzen (125 cm²), die ab dem 01.01.1989 erstmals zertifiziert wurden ( 72 Abs. 2 StVZO - Übergangsregelung zu den Anlagen VIII (aktuelle Fassung) bzw. WKBl. 7/2006 S. 254).

Neben der Erfassung und Auswertung der Abgasemissionen wird auch die Internetseite Geräuschverhalten von Krafträder geprüft einbezogen. Wenn die Prüfer, die auf jeden Fall eine Fahrprüfung und die Geräuschverhalten des Motorrades auffällig durchführt, erscheinen, ist eine Vermessung der Standgeräusches als Ergänzungsuntersuchung gemäß Anhang VIII a StVZO vorzusehen. Seit 2006 ist die Abgasprüfung für Krafträder Teil der Generalinspektion.

AU-Pflicht für Gewisse Selbstfahrer " Selbstfahrer, die in Bezug auf den Antriebsmotor und das Fahrwerk den Konstruktionsmerkmalen von Lastkraftwagen genügen ", sind seit dem 1. April 2006 der AU-Pflicht unterworfen. Noch vor dem 2. Januar 2006 konnte bei den Zulassungsbehörden die Verlängerung des Zeitraums für die nächste Hauptrecherche um höchstens 3 Monaten angefordert werden.

In der neuen Fassung der Ziffer 2.4 Anlage VIII wurde diese Vorschrift ersetzt.

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