Kfz Hauptuntersuchung

Allgemeine Fahrzeuginspektion

Hauptuntersuchung durch TÜV SÜD - Die HU (Hauptuntersuchung) und AU (Abgasuntersuchung) werden unter anderem vom TÜV durchgeführt. php?title=Main Investigation&veaction=edit&section=1" title="Abschnitt editieren: Englischsprachige Länder">BearbeitenQuelltext bearbeiten]>

Bei der wiederkehrenden Hauptuntersuchung in Deutschland (Abkürzung: HU, im Volksmund TÜV), in Österreich bei der wiederkehrenden Prüfung, in der Schweiz bei der Kfz-Prüfung (Abkürzung: MFK) soll die Einhaltung der Vorschriften und die Umweltfreundlichkeit der Verkehrsmittel sichergestellt werden. Hierfür gibt es verschiedene rechtliche Vorschriften, die in regelmässigen Intervallen die technischen Prüfungen definieren. Abzeichen der Hauptuntersuchung, ). Umfang und Ablauf der Prüfungen sind in der Fernüberwachungsrichtlinie und in der Beurteilungsrichtlinie über die Feststellung von Mängeln an Kraftfahrzeugen präzise umrissen.

HUs auf Kraftfahrzeugen der Wehrmacht und der Polizei werden größtenteils von internen Prüfstellen durchgeführt. Feuerwehr - und Katastrophenschutzfahrzeuge können je nach Land unterschiedlichen Inspektionsintervallen unterworfen sein. Hier ein paar Beispiele: Die Hauptuntersuchung wird aufgrund des ehemaligen Alleinauftrages der TÜVs als Durchführungsorganisation oft auch als " TüV " bezeichnet. Die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter legt ihr oder sein Fahrzeug zu einem akzeptierten oder abgestimmten Zeitpunkt zur Besichtigung vor.

Er kann in der Regel an der Untersuchung teilnehmen. Das Testen in der Werkstatt erfordert eine Abstimmung zwischen der entsprechenden Prüfstelle und dem Werkstattbesitzer. Das Interesse der Unternehmen besteht darin, in so vielen Workshops wie möglich testen zu können, da dies zur indirekten Kundengewinnung genutzt wird. HU "Tests", bei denen die Kraftfahrzeuge weder geprüft noch kontrolliert wurden, sind möglich; die Einbeziehung einer Kfz-Werkstatt ist in der Regel unumgänglich.

Bei Überschreitung der Termine für die Hauptuntersuchung kommt es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Häufigkeit wurde 2002 dahingehend verändert, dass neue Fahrzeuge der EG-Kategorie M 1 und bestimmte Traktoren, Motorwagen und Auflieger ( "Anhänger", d. h. solche, die 25 km/h überschreiten können) nach drei Jahren einer ersten Sicherheitsprüfung unterworfen wurden.

Alle zwei Jahre müssen die historischen Autos, vor allem die vor 1956 gebauten, inspiziert werden. Bei allen anderen Fahrzeugen, z.B. Einspurfahrzeugen oder Lastkraftwagen und Bussen, ist eine jährliche Inspektion erforderlich. In der Schweiz werden Fahrzeugkontrollen (MMC) durch das Straßenverkehrsamt des betreffenden Kanton durchgeführt. Gemäss Artikel 29 der VTS ( "Verordnung über die technische Anforderung an Strassenfahrzeuge") werden sämtliche Wagen regelmässig kontrolliert.

Autos, Krafträder und Auflieger bis 3,5 t sind nach vier Jahren erstmalig zu prüfen (ab 2017 erst nach fünf Jahren[1]), Seiten nicht mehr verfügbar], Suche im Webarchiv: ch[4]), danach nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre. Lkw und alle Nutzfahrzeuge werden jährlich überprüft. Die Fahrzeughalterin nimmt nicht an der Untersuchung teil.

Es geht darum, eine konstante Prüfqualität und Prüfunabhängigkeit zu gewährleisten. Gebrauchtfahrzeuge werden oft "frisch von der MFK" verkauft, d.h. sie werden beim Einkauf wieder angezeigt. Die Zeitabstände für eine Inspektion sind in der Regel jährlich oder alle zwei Jahre. Bei leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 t) und Privatfahrzeugen (mit bis zu acht Sitzplätzen) ist vorgesehen, dass die erste Hauptuntersuchung nach vier Jahren und die anschließende Hauptuntersuchung alle zwei Jahre stattfindet.

Armeefahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge und Sonderfahrzeuge sind von der Regelung auszunehmen. Der " Määräaikaikaiskatsastus " wird für Personenkraftwagen zum ersten Mal nach drei Jahren und dann nach fünf Jahren im Jahr durchgeführt. Seit 1992 ist die Contrôle-Technik für alle Kraftfahrzeuge in Frankreich Pflicht. Es findet zum ersten Mal nach vier Jahren und danach alle zwei Jahre statt.

Die nationale Fahrzeugprüfung (NCT) in Irland findet vier Jahre nach der Erstanmeldung und danach alle zwei Jahre statt. Bei Fahrzeugen, die zehn Jahre oder länger sind, ist eine jährliche Prüfung erforderlich. In Island müssen Privatfahrzeuge in der Regel einmal im Jahr nach Skogun (Untersuchung) fahren, das der Firma umferðastofa unterstellt ist. Für Neuzulassungen: erst nach drei Jahren, dann nach weiteren zwei Jahren, alle anderen im Jahr.

In den Prüfzentren der nationalen Straßenverkehrsbehörden (Motorizzazione Civile) oder in zugelassenen Werkstätten wird die Überprüfung (Revision) und Abgasprüfung für ein zulässiges Gesamt-gewicht bis zu 3,5 t vorgenommen. Bei diesen Geräten ist die TÜV-Abnahme erstmalig nach vier Jahren und dann alle zwei Jahre durchzuführen. Taxen, Mietwagen, Busse, bestimmte Spezialfahrzeuge, größere Anhänger und alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5t werden von den zuständigen Landesinspektionen kontrolliert.

In jedem Fall wird die Überprüfung in der Zulassungsurkunde festgehalten. Das allgemeine periodische Keuring (apk) findet in den Niederlanden zum ersten Mal nach drei Jahren und danach alljährlich statt. Dazu gehören unter anderem die technischen Prüfungen und Abgasuntersuchungen. Bei den 2008 erstmalig zugelassenen Fahrzeugen mit Benzinmotor findet eine Inspektion erst nach vier Jahren und dann alle zwei Jahre statt.

Das Fahrzeug muss ab dem Alter von acht Jahren einmal im Jahr überprüft werden. Vor 1960 zugelassene Fahrzeuge sind von der APK ausgenommen. Neben der verkehrstechnischen Sicherheitsprüfung beinhaltet sie auch eine Überprüfung der Abgaskraft. Veteranen, so genannte Veteranfordons (30 Jahre und älter), müssen alle 24 Monaten besucht werden. Das Fahren ohne vorherige Kontrolle ist verboten.

Eine Erstprüfung ist nach vier Jahren üblich, dann alle zwei Jahre und für Fahrzeuge, die über zehn Jahre alt sind, im Jahr. Bislang waren in der Türkei die Behörden für die technischen Prüfungen von Motorfahrzeugen mitverantwortlich. Der Vertrag beinhaltet die Privatisierung der technischen Prüfungen von Automobilen und deren Durchführung für die kommenden 20 Jahre ausschließlich durch den neuen TÜVTURK (ein Joint Venture von drei Partnern), der wiederum den Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks von Testcentern nach neuesten Standards gewährleistet.

In Großbritannien wird der MOT-Test zum ersten Mal seit 2006 nach drei Jahren und danach in jährlichen Abständen durchgeführt. Das 1960 erstmalig eingeführte Regelwerk sah eine TÜV-Abnahme für Kraftfahrzeuge vor, die über zehn Jahre alt sind. Die jetzige Überprüfung beinhaltet auch eine Emissionsprüfung - in Großbritannien wird die Überprüfung von autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt, in Nordirland nur in den DVA-Prüfzentren.

Ab 2013 sind erstmals vor dem Jahr 1960 zugelassene Kraftfahrzeuge von der Überprüfung ausgenommen. In Manitoba ist eine Fachprüfung nur bei der Registrierung (Erst- oder Rückmeldung) erforderlich, in Nova Scotia, New Brunswick und Prince Edward Island findet eine Jahresprüfung statt, in Ontario und British Columbia findet die Überprüfung alle zwei Jahre statt.

Bis 2009 bestand die Zusammenarbeit mit DEKRA (Aachen). Gemäss einer allgemeinen Vorschrift werden Fahrzeughalter mit sichtbarer Abluft geahndet. Die fachliche Überprüfung findet in Japan im "Shaken"-Programm statt (??). Nach drei Jahren und dann alle zwei Jahre wird die Überprüfung zum ersten Mal durchgeführt.

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