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Kfz-Ersatzteile Online

Online kaufen mit PayPal. Ihre Kfz-Teile Online-ShopZertifiziertes Kfz-Recycling nach der Altautorichtlinie Als zertifiziertes Kfz-Recyclingunternehmen sind wir nach der Altautorichtlinie §2 Abs. 4 des TÜV Bayern zertifiziert. Außerdem sind wir Teil des Bayerischen Umweltpaktes. In unserem Kfz-Teile-Shop haben Sie Zugang zu über 130.

000 Gebrauchtwagen-Ersatzteilen. Durch unser großes Lager an sorgsam überprüften, gesäuberten und elektrisch aufgezeichneten Teilen können Sie bei uns qualitativ hochstehende Gebrauchtwagenteile erwerben.

Sie können bei uns nicht nur Gebrauchtwagenteile erwerben, sondern auch von unseren weiteren Serviceangeboten Gebrauchtfahrzeuge erwerben. Weil wir ein vom TÜV Bayern nach der Altautorichtlinie 2 Abs. 4 zertifiziertes Autoverwertungsunternehmen sind, das sich verantwortungsbewusst und professionell um das Recycling von Altautoteilen bemüht.

Meyles im Online-Shop für Kfz-Teile

Mit der Schlüsselzahl (auch bekannt als KBA-Nummer) wird das gesuchte Fahrzeug schnell und genau ermittelt. Wird diese Zahl zur Ermittlung des Fahrzeugs verwendet, sind Irrtümer hinsichtlich des Herstellers, des Typs, des Motors und der Form der Karosserie nahezu unmöglich. Diese können Sie in Ihrem Kfz-Schein nachlesen: Sie können diese Zahl jeder Zeit in Ihrem Kfz-Schein finden: Die HSN ermittelt den Automobilhersteller, ist immer 4-stellig und ausschließlich numerisch.

Die TSN kann aus Zahlen und Zeichen bestehen und kennzeichnet exakt das Modell des Fahrzeugs.

Distributionsverbot in Deutschland für eingeführte Kfz-Ersatzteile?

Auto-Land Deutschland, Auto-Land USA. Ausländische Automobile sind in Deutschland sehr beliebt und nicht nur ein Spartendasein. Für die Reparatur oder das Tunen brauchen sie jedoch besondere Teile, da die für den nationalen und internationalen Vertrieb produzierten Teile oft nicht miteinander vereinbar sind. Vor allem sicherheitsrelevante Teile dürfen jedoch nur dann in Deutschland verkauft werden, wenn sie nach einer behördlichen Überprüfung ein Prüfkennzeichen tragen.

Besonders US-amerikanische Fahrzeuge sind in Deutschland sehr beliebt. Der Handelsvertrieb von importierten Neu- und Gebrauchtfahrzeugen, die für einen Auslandsmarkt wie die USA produziert wurden, stellt zwar keine allzu großen Rechtsprobleme dar, der Handelsvertrieb von bestimmten sicherheitsrelevanten Autoersatzteilen in Deutschland unterwirft sich jedoch teilweise sehr streng.

Ganze Serien von Fahrzeugbauteilen wie z. B. Leuchtelemente oder Sicherheitsgurtsysteme dürfen in Deutschland nur dann kommerziell vertrieben werden, wenn sie ein amtliches Gütezeichen tragen (sog. zulassungspflichtiges Verbot). Bei Fahrzeugbauteilen ohne ein solches Zeichen gilt mindestens teilweise ein Auslieferverbot. Allerdings gibt es für gewisse eingeführte Teile Sonderregelungen, so dass unter bestimmten Bedingungen auch ohne amtliches Prüfzeugnis der kommerzielle Verkauf in Teilbereichen zulässig ist.

In Deutschland ist der kommerzielle Vertrieb von Waren zulässig, sofern kein besonderes rechtliches Verbot des Verkaufs oder der Verteilung vorliegt. Gleiches trifft prinzipiell auch auf Kfz-Ersatzteile zu. Nach § 22a Abs. 2 StVZO dürfen jedoch nur solche Teile von Fahrzeugen, die nach dem Gesetz in einer behördlich zugelassenen Ausführung gebaut sein müssen, zum Kauf angeboten, verkauft, beschafft oder zur Benutzung in Deutschland benutzt werden, die ein vorschriftsmäßiges und zugewiesenes Prüfkennzeichen nach der sogenannten "Straßenverkehrszulassungsordnung" tragen.

Kfz-Teileverordnung (kurz: FzTV). Bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wird eine Verwaltungsübertretung nach 69 Abs. 1 Nr. 7 StVZO begangen, die gemäß 24 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (kurz: StVG) mit einer Geldstrafe von bis zu 2000 EUR ahnden kann. Darüber hinaus begehen alle, die solche in einer zugelassenen Ausführung auszuführenden Teile des Fahrzeugs bewusst oder grobfahrlässig für den gewerblichen Verkauf anbieten, obwohl sie nicht mit einem behördlich vorgegebenen und zugeordneten Prüfkennzeichen versehen sind, eine Verwaltungsübertretung nach 23 Abs. 1 Slg.

Hinter dieser Verteilungsbeschränkung steht die Verkehrssicherheit: Keine für die Verkehrssicherheit bedeutsamen Teile des Fahrzeugs sollten sich auf der Straße befinden, die nicht wirklich auf ihre Unbedenklichkeit hin überprüft wurden und daher eine Gefährdung für Menschen bedeuten können. Unter diese Verkaufsbeschränkung fallen die in § 22a Abs. 1 StVZO aufgeführten Einzelteile.

Dies betrifft vor allem die sicherheitsrelevanten Teile des Fahrzeugs wie verschiedene Frontscheinwerfer, Bremse und Frontschutz. Kein korrespondierendes Verkaufsverbot besteht für andere Kfz-Ersatzteile oder Kfz-Teile, die nach dem Gesetz nicht in einem behördlich zugelassenen Typ konstruiert sein müssen. Sie dürfen daher in Deutschland ungehindert verbreitet werden, egal ob sie in Deutschland, in Europa oder in außereuropäischen Ländern gefertigt wurden.

Unter gewissen rechtlichen Bedingungen entfällt jedoch das strenge Verbot des Vertriebs nach 22a Abs. 2 StVZO für eine Vielzahl von Kfz-Teilen, die in anderen Ländern Europas und außerhalb Europas gefertigt wurden und von dort nach Deutschland eingeführt werden. Das Verkaufsverbot bezieht sich gemäß 22a Abs. 3 Nr. 3 StVZO nicht auf Kfz-Teile, deren Übereinstimmung mit den relevanten EU-Regelungen bereits von einem EU-Mitgliedstaat in einem behördlichen Verfahren erprobt wurde.

Hat bereits eine zustaendige Behoerde in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachgewiesen, dass ein Fahrzeugbauteil den europaeischen Bestimmungen genuegt, muss dies nicht auch von der zustaendigen Behoerde in Deutschland bestaetigt werden. Das Verkaufsverbot nach 22a Abs. 3 Nr. 2 StVZO findet dagegen auch keine Anwendung auf solche Kfz-Teile, die im Rahmen der StVZO nach Deutschland gebracht wurden, an nicht im Rahmen der StVZO (d.h. im Ausland) gebauten Vehikeln zum Einsatz kommen und deren Auswirkung in etwa den nach 22a Abs. 1 StVZO typgeprüften Kfz-Teilen des gleichen Typs entspricht und als solche wiedererkennbar sind.

Das heißt, aus dem Inland eingeführte Teile, die in ihrem Funktions- und Wirkungsbereich den in 22a Abs. 1 StVZO detailliert aufgeführten Kfz-Teilen genügen, dürfen in Deutschland ungehindert vertrieben werden, wenn sie für Importfahrzeuge, d.h. im Inland gefertigte und nach Deutschland eingeführte Fahrzeuge, bestimmt sind.

Importeure, die Kennzeichenleuchten ( 22a Abs. 1 Nr. 21 StVZO) aus den USA importieren, um sie an Abnehmer in Deutschland als Ersatzteile für ihre aus den USA importierten Fahrzeuge zu vertreiben, können dies rechtmäßig tun. Allerdings sollte der Anbieter dies in der Anzeige und in der Verkaufswerbung klar machen, damit nicht der Anschein erweckt wird, dass es sich um ein Autoersatzteil aus Deutschland handelt.

Für den gewerblichen Verkauf von Kfz-Ersatzteilen in der BRD gelten für einige wenige Sicherheitsteile relativ strenge Verkaufsbeschränkungen. Jeder, der zulassungspflichtige Teile eines Fahrzeugs ohne offizielles Prüfkennzeichen für kommerzielle Zwecke verkauft, verhält sich unsachgemäß und kann mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 5000,- belegt werden; darüber hinaus droht die Verwarnung durch Wettbewerber oder Verbände.

Geringere Anforderungen stellt der kommerzielle Handel mit im Inland gefertigten und nach Deutschland eingeführten Teilen für solche Autos, die wiederum auch im Inland gefertigt wurden. Die gleichen strikten Distributionsbeschränkungen wie für in Deutschland oder direkt für den heimischen Automobilmarkt hergestellte Teile (importiert oder nicht importiert) bestehen für diese nicht.

Sie können daher ohne Sanktionen verteilt werden, auch wenn sie kein offizielles Prüfsiegel besitzen. Eine behördliche Zulassung ist daher für den Verkauf von importierten Kfz-Ersatzteilen in Deutschland für den Einsatz an importierten Fahrzeugen in der Regel nicht notwendig. Bei importierten Kfz-Ersatzteilen, die für in Deutschland gefertigte oder für den heimischen Fahrzeugmarkt gefertigte Kraftfahrzeuge eingesetzt werden können, stellt sich die Situation jedoch anders dar.

Auch hier gelten die gleichen rechtlichen Vertriebseinschränkungen wie bei in Deutschland hergestellten Ersatzteilen, die nur mit einem offiziellen Prüfsiegel verkauft werden.

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