Anhängerkupplung Anhänger

Aufliegerkupplung Anhänger

Haben Sie eine Anhängerkupplung an Ihrem Fahrzeug, so unterliegt diese den gesetzlichen Bestimmungen. Rechtliche Vorschriften für Anhängevorrichtungen und das Anhängen von Gegenständen Haben Sie eine Anhängerkupplung an Ihrem Fahrzeug, unterliegt diese den gesetzlichen Vorschriften. Selbst wenn Sie mit einem Anhänger, Caravan, Boot oder Pferdeanhänger reisen, gibt es im In- und Ausland eine Vielzahl von Vorschriften, die es zu beachten gilt. Die Anhängerkupplungskonstruktion wird ebenfalls in der TÜV-Prüfung erprobt. Der Kugelkopf Ihrer Anhängerkupplung darf keinen spürbaren Verschleiss zeigen und bei einer herausnehmbaren Anhängerkupplung muss das Schloss ordnungsgemäß funktionieren.

Der Anhängebock muss genehmigt sein. Dies ist auf dem Typschild Ihrer Anhängerkupplung ersichtlich. Bei fehlendem Typschild dürfen nur Anhänger gezogen werden, die nicht mehr als 750 kg inklusive Last haben. Darüber hinaus darf Ihr Anhänger inklusive Last nicht mehr als die Zugmaschine aufwiegen. Beim Abschleppen eines Aufliegers muss Ihr Fahrzeug mit seitlichen Blinkern ausgerüstet sein.

Die Masse, mit der die Anhängekupplung Ihres Trailers, Wohnwagens, Bootes oder Pferdeanhängers gegen die Anhängekupplung presst, darf das vom Fahrzeughersteller vorgeschriebene Eigengewicht (Stützlast) nicht übersteigen. Diesen Betrag entnehmen Sie bitte dem Typschild Ihrer Anhängerkupplung. Beachten Sie auch die Anweisungen für Ihr Fahrzeug und das zu schleppende Fahrzeug - eventuell werden hier andere Angaben gemacht.

Das Kfz-Kennzeichen darf nicht von der Anhängerkupplung verdeckt werden. Wenn Sie eine (Teil-)Abdeckung haben, müssen Sie das Kennzeichen austauschen und das Kennzeichenlicht einstellen. Als Alternative können Sie eine Anhängerkupplung mit einer abnehmbaren Kugelkupplung einbauen. Bei Anhängern und Anhängern können sich die rechtlichen Vorschriften ändern. Welche Leuchtelemente muss Ihr Fahrradständer, Anhänger, Caravan, Boot oder Pferdeanhänger haben?

Ob diese Fragen beantwortet werden, ist abhängig von z. B. dem Eigengewicht des zu bewegenden Objekts oder den Lichtfunktionen Ihres Fahrzeugs. Anhand der Prüfergebnisse bestimmt der Fahrzeughersteller, wie viel Eigengewicht Ihr Fahrzeug haben kann. Um eine ausreichende Sicherung zu gewährleisten, müssen Sie immer mit Ihrem beladenem Anhänger, Caravan, Boot oder Pferdeanhänger innerhalb dieser so genannten Horizontallast sein.

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