Abgasuntersuchung Intervall

Prüfung der Abgasemissionen Intervall

Abgasuntersuchung: AU, ASU & UMA Bei der Generalinspektion wird regelmässig überprüft, inwieweit Ihr eigenes Auto noch den geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Umweltfreundlichkeit nachkommt. Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 ebenfalls Bestandteil dieses Programms. Erfahren Sie, warum und in welchen Zeitabständen Abgasuntersuchungen vorgeschrieben sind. Die Abgasuntersuchung (AU) soll Aufschluss darüber liefern, ob Ihr Auto noch Jahre nach dem Erwerb die gesetzlichen Grenzwerte einhält.

Schon seit 30 Jahren müssen sich Autofahrer in regelmässigen Zeitabständen Abgasuntersuchungen unterziehen. 1985 war die Abgasuntersuchung (ASU), wie sie damals hieß, nur für Kraftfahrzeuge mit Ottomotorpflicht. Genau gesagt heißt diese obligatorische Kontrolle aber "Prüfung des Motormanagement und der Abgasreinigungsanlage", kurz UMA. Parallel zur UMA wurde die Abgasuntersuchung für Krafträder vorgestellt.

Nach jahrelanger unabhängiger Überprüfung wurde die Abgasuntersuchung 2010 als integraler Teil der Generalinspektion einbezogen. Dabei wurde auch das hexagonale AU-Abzeichen aufgehoben, das bis dahin als Beweis für den bestandenen AU-Test galt. Das Regelwerk zur Abgasuntersuchung ist in 47a StVZO in Zusammenhang mit Anhang VIII und Anhang IIIa StVZO enthalten.

Im Übrigen findet 29 StVZO auf die HU Anwendung, die von den Prüfstellen im Inland nicht ausgeführt werden darf. Vor Durchführung der Abgasmessung erfolgt eine visuelle Überprüfung der für das Rauchgasverhalten wichtigen Komponenten in der Betriebspraxis. Wenn die Inspektoren keine Mängel wie Leckagen oder Schäden feststellen, erfolgt die Abgasmessung.

Ab diesem Zeitpunkt werden die Abgasemissionen von Fahrzeugen, die nach dem 01.01.2006 gebaut wurden, nicht mehr mit einer Messsonde im Abgas erfasst. Stattdessen wird das bordeigene Elektroniksystem auf solche Störquellen hin überprüft, die zu einer unzureichenden Abgasreinigung führen kann. Hinweis: Für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung verlangen die Sachverständigen die Zulassungsbescheinigung, Teil I ( "Fahrzeugbrief") sowie ggf. bestehende Betriebsgenehmigungen oder Anlagenbestätigungen.

Darüber hinaus kann die Prüfung der Rauchgase auch von solchen Betrieben vorgenommen werden, die dafür besonders ermächtigt sind. Wenn Sie sich für diesen Dienst entscheiden, haben Sie zwei Monaten nach bestandener Abgasuntersuchung Zeit, um die Hauptkontrolle durch eine amtliche Prüfstelle vornehmen zu lassen. 2.

Der Grund dafür ist, dass die 20 bis 30 EUR, die im Zuge der HU nicht mehr anfallen, beim letzten Workshop-Termin anfallen. Bei dieser neuen Prüfung werden Ihnen die gleichen Gebühren in Rechnung gestellt wie bei der ersten Emissionsprüfung. Das Gleiche trifft auf die Abgasmessung über die Messsonde im Abgas zu. Wenn Sie die Prüfung in einer Fachwerkstatt vornehmen lassen, können Sie eine Doppelbelastung von Fehlern vermeiden.

Der Zeitraum für die folgende Abgas- und HU- Prüfung startet mit dem Kalendermonat und dem Jahr der vorletzten HU oder mit der Erstgenehmigung. Für Neufahrzeuge ist die erste Prüfung erstmals nach 36 und dann alle 24 monate vorgesehen. Auch bei Reisemobilen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Anhängern bis 750 kg (TCS).

Motorräder, Reisemobile bis max. 7,5 t zGG und LKW und Auflieger bis max. 3,5 t zGGG müssen alle 24 Monaten in der Werkstätte überprüft werden. Wird die Frist um mehr als zwei weitere Wochen überschritten, muss die HU um eine zusätzliche Prüfung verlängert werden, die die Gebühr um 20 Prozentpunkte anhebt.

Befinden Sie sich temporär im Auslandeinsatz und die Deadline für die nächsten Hauptuntersuchungen läuft während dieser Zeit ab, genügt es, dies sofort nach der Rückkehr zu veranlassen. Kann man sich von der Abgasuntersuchung befreien lassen? Rasenmäher, Schneeräumfahrzeuge), die nicht den konstruktiven Merkmalen von Lkw hinsichtlich Fahrwerk und Fahrmotor, Gabelstaplern, Forst- und Ackerschleppern genügen, Wie sind Abgasuntersuchungen und Abgasnormen zu verstehen?

Emissionsnormen bestimmen, wie viele Emissionen ein Auto emittieren darf. Ob Sie in der Umweltzone fahren dürfen und wie hoch die Kfz-Steuer ist, hängt von der jeweiligen Emissionsnorm ab. Zu den Emissionsnormen gehören zum Beispiel Vorschriften zu Kohlenmonoxyd, Kohlenwasserstoffen, Stickoxiden und anderen Partikeln. Darüber hinaus werden aus den Abgasvorschriften Emissionsklassen ermittelt, die sich auf die Kfz-Steuer auswirken.

Die Emissionsnorm ist für alle ab 2009 registrierten Kraftfahrzeuge gültig. In den Emissionsnormen sind je nach Motorentyp (Benzin- oder Dieselmotor) und Fahrzeugart (Motorrad, Personenkraftwagen, LKW, Bus) unterschiedliche Werte festgelegt. Das Europaparlament hat im Herbst 2014 die Schadstoffnorm für Europa 6 verabschiedet. Abgasuntersuchungen und Abgasvorschriften dürfen nicht getrennt betrachtet werden.

Es stimmt, dass die Grenzwerte im Zuge der Abgasuntersuchung von dem für die erstmalige Zulassung in der Abgasstufe geforderten Wert abweichen. Die Abgasprüfung soll jedoch gewährleisten, dass die Abgasstufen der entsprechenden Abgasstufe kontinuierlich erfüllt werden.

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