Private Kfz Werkstatt

Autowerkstatt

Privat-Autowerkstatt im Wohnbereich - das Amt wird nicht aktiv. Lieber Frager, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern wie folgt beantworten werde: 1) "Darf das Fahrzeug in dieser Art als Privatgarage im allgemeinen Wohnbereich genutzt werden? Können wir Bilder und Filme als Beweis benutzen? "Wenn Sie diese Bilder und Filme nicht veröffentlichen, ist die Urheberrechtsunzulässigkeit ausgeschlossen (§§ 22 f KunstUrhG).

Das generelle Recht auf Persönlichkeit von abgebildeten oder auf solchen Bildern und Filmen aufgezeichneten Menschen wird jedoch beeinträchtigt. Die Zulässigkeitsfrage hängt von einem Interessenausgleich ab. Fotografieren Sie als Beweismittel für Gerichtsverfahren und nehmen Sie darüber hinaus nur die Person in Anspruch, die Sie bei der Durchführung Ihres "Gewerbes" vorführen, wird sich regelmässig eine Gegenleistung zu Ihren Gunsten ergeben (siehe dazu auch Kapitel NJW 1980, 894; LG Oldenburg AfP 1991, 652).

Was ist der beste Weg und ist ein Gesuch um Intervention durch die Baubehörde vernünftig und zweckmäßig? "Die erste Frage ist, ob Sie einen Anrecht auf Intervention der Bauaufsicht haben. Besteht ein Verstoss gegen Bestimmungen, die auch zum Schutze des Nachbars existieren und der Nachbar dadurch in seinen eigenen Rechten beeinträchtigt wird, gehen einige Gerichtshöfe davon aus, dass die Bauaufsicht in solchen Faellen eingreifen muss ("Reduktion des Ermessensspielraums auf Null").

Sie sehen, Sie sollten einen Interventionsantrag gegen den Fahrzeugbetrieb durch die Bauaufsicht einreichen und eine beschwerdefähige Entscheidung beantragen. Die vorgenannten Nachweise sollten dem Gesuch beigefügt werden und, wenn möglich, auch durch Auflistung der individuellen Störimmissionen nach Entstehungsort und Zeit.

Lehnt der Bauinspektor den Interventionsantrag ab, können Sie gegen diese Ablehnung Berufung einlegen. Hierbei erfolgt eine Betrachtung, die sich bei der rechtmäßigen Sicherung von Beweismitteln zu Ihren Gunsten auswirkt. Werden die Fotografien nur vervielfältigt und der Bauaufsichtsbehörde übermittelt, oder werden die Fotografien nur bei einem Gesprächstermin bei der zuständigen Stelle vorgelegt, ohne dort eine Kopie zu hinterlassen, sind die Tatsachen der Verbreitung nicht ersichtlich.

Der Vertrieb ist die Übertragung des Originales oder von Kopien, die das Gefahr von unkontrollierbaren Informationen mit sich bringt. Ob die isolierte, begrenzte Offenlegung gegenüber einer Stelle, eventuell im Zusammenhang mit dem Antrag auf Geheimhaltung, dafür bereits ausreichend ist, ist zweifelhaft. Einige betrachten die Ausbreitung nur der öffentlichen Duplizierung, andere auch der privaten oder isolierten Weiterleitung.

Auch das Oberlandesgericht Hamm zum Beispiel ist hinsichtlich der Aufzeichnungen zur Sicherung von Beweismitteln recht skeptisch (Oberlandesgericht Hamm, Entscheidung vom 02.04. 1987 - 4 U 296/86). Zur Verteilung in gerichtlichen Verfahren habe ich oben einige Verweise angeführt - in diesem Falle ist die Zulassung meist gegeben, da es dazu entsprechende Entscheidungen gibt. Wer sich da ganz genau im Klaren sein will, sollte die Aufzeichnungen zunächst nicht als Kopien anhängen, sondern sie nur im Behördengespräch vorlegen, ohne sie auszuhändigen.

Ein weiterer, weniger praktischer und rechtlicher Aspekt ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Behörden in diesen Prozess eingreifen oder diese Aufzeichnungen Dritten zur Kenntnis bringen.

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