Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Den Autoservice lassen sich die Autofahrer einiges kosten. …
Haupt und Abgasuntersuchung Kosten
Abgasuntersuchung KostenHauptkontrolle
Natürlich können Sie diese kostenlose Prüfung in unserer Werkstätte durchführen zu jeder Zeit. Wird etwas entdeckt, kann unser Servicepersonal rasch intervenieren, was Ihnen weitere Terminvereinbarungen und vor allem Kosten erspart. WICHTIG: Neue Vorschriften für die HU führen zu höheren Kosten, wenn Ihr Fahrzeug mehr als 2 Monaten zur HU überfällig ist.
Unser Stammhaus freut sich auf Ihren Wunschtermin für die HU unter der Telefonnummer 02181-6586-0. Gemäß der 48. Straßenverkehrsverordnung kennen die zuständigen Stellen die aktuellen Bestimmungen für die Hauptuntersuchungen durch den TÜV oder die Dekra. Per Stichtag ist hier eine Reihe entscheidender Veränderungen eingetreten.
Bei Überschreitung des HU-Fälligkeitsdatums ist eine Rückdatierung nicht mehr möglich. Damit ist die nächstfolgende HU immer 24 Monaten nach der vorherigen Inspektion zu leisten. Am wichtigsten ist jedoch, dass bei einer Überschreitung des Screening-Termins von mehr als zwei Monaten eine zusätzliche Untersuchung erforderlich ist. Testfahrt und FehlerlisteNeuer Teil der HU ist eine Testfahrt, bei der der Inspektor Lenk- und Bremsenprüfung durchführt.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit Beginn des Jahres 2010 integraler Teil der Generalinspektion. Die beiden Daten dürfen jedoch nicht mehr als 2 Monaten auseinander sein, ansonsten muss eine neue AU gemacht werden. ElektroniksystemeDie Überprüfung der Fahrzeugelektronik für ab dem 1. Juli 2012 zugelassene Kraftfahrzeuge erfolgt über eine Elektronikschnittstelle und nicht wie bisher über die Systemdatenüberprüfung.
Allerdings bleibt diese Regel für die vor dem genannten Zeitpunkt zugelassenen Kraftfahrzeuge bestehen. Mit der " Änderungsverordnung zur Kfz-Zulassungs-, sonstigen Straßenverkehrsordnung und der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung " vom 31. Jänner 2012 im BGBl. wurde auch die Gebührenverordnung für Massnahmen im Strassenverkehr (GebOSt) umgestellt. AE mit Abgastest am Abgasendrohr und ohne diese Maßnahme.
Zusätzlich wurde der Multiplikator von 0,7 auf 0,85 für gemeinsame Haupt- und Abgasuntersuchungen eingestellt. Sie sind am 01.06.2012 in Kraft getreten.