Au Motorrad ab Baujahr

Motorrad ab Baujahr

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Abgasuntersuchung - von Bj??? - ich habe eine Anfrage....

Für Kraftfahrzeuge in OBD wird die AU ab dem 01.04.2006 in die HU miteinbezogen. Durch die Integration der AU in die HU gibt es nur einen Testbericht. Für Kraftfahrzeuge ohne OBD wird die AU ab 01.01.2010 in die HU einfließen. Um Probleme bei der Verkehrskontrolle im Bereich 2006 - 2010 zu vermeiden, bekommen Autos mit OBD zusätzlich eine Vignette.

Wird die AU ab dem 01.01.2010 für alle Fahrzeuge im Geltungsbereich der HU vorgenommen, wird die AU-Plakette nicht mehr verwendet. Anhang XIa wird zum 01.04.2006 außer Kraft gesetzt. Ziel der Untersuchungen ist es, sicherzustellen, dass die Abgasemissionswerte der registrierten Fahrzeuge während der Nutzungsdauer innerhalb der vorgegebenen Abgasnormen liegen. Sie hat seit dem ersten Dezember 1993 den am 01.04.1985 eingeführten "Special Exhaust Emission Test" (ASU) abgelöst, der nur für Fahrzeuge mit Ottomotor obligatorisch war.

Diese Prüfung muss in folgendem Abstand erfolgen: 1) Die erste AU für Pkw ist erst 36 Monaten nach der erstmaligen Zulassung erforderlich. Ausnahmen bilden klassische Fahrzeuge mit Benzinmotoren, die vor dem 01.07.1969 angemeldet wurden, und Diesel-Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1977 angemeldet wurden. Die AU stellt eine Urkunde aus, die im Auto mitgeführt und bei polizeilichen Kontrollen vorgelegt werden muss.

Er hat am Donnerstag, 9. März 2006, die Bundesratsverordnung zur Änderung der Strassenverkehrsordnung verabschiedet. Sie ist am 01. 04. 2006 in kraft getreten. 2. Alle Motorräder mit 2- oder 4-Takt-Ottomotoren und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und/oder einer maximalen Auslegungsgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h sind für die AUK prüfpflichtig.

Auch Dreiräder und Vierradfahrzeuge mit einem Eigengewicht von bis zu 400 kg und einer Maximalleistung von bis zu 15 kW ("Quads") unterliegen der Prüfpflicht. Im Gegensatz zur Pkw-Inspektion wird nach jeder Abgasprüfung am Motorrad ein sechskantiges Prüfsiegel auf dem AUK-Prüfbogen angebracht und mit einer Zange geprägt.

Diese Prüfung wird alle 2 Jahre zusammen mit der HU durch die anerkannten Handwerksbetriebe oder durch die Prüfstellen durchgeführ. Jedoch wird die Hauptkontrolle nur von den Prüfstellen vorgenommen. Der AUK misst die Temperatur des Motors, die Drehzahl und die CO2-Konzentration im Auspuff. Zielfahrzeugdaten bestimmen. Liefert der Produzent keine Informationen, beträgt der CO-Grenzwert max. 4,5% vol.

Zielfahrzeugdaten bestimmen. Bei fehlender Angabe des Herstellers liegt der CO-Grenzwert bei max. 0,3 Volt Es wird eine Sichtkontrolle der Abgasanlage und die Funktionsfähigkeit der OBD-Lampe durchführt. Fehlerfrei, das Gerät muss eine Selbstdiagnose (Readyness) durchführen und richtige Messwerte vorgeben.

Die Abgasprüfung in Österreich erfolgt gemäß 57a Abgasstufe, um die Plakette in Österreich oder unter anderem die Plakette für das Kraftfahrzeug zu bekommen. Was ist das?

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