Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Den Autoservice lassen sich die Autofahrer einiges kosten. …
ölwechsel Vertragswerkstatt
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Muß ich das Öl in der Skoda Werkstatt wegen der Gewährleistung wechseln?
Die zweijährige Werksgarantie ist eine Freiwilligenleistung, die an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. Dies beinhaltet auch, dass alle Eingriffe am Auto ausschließlich von zugelassenen Skoda-Partnern durchgeführt werden. Bei Beauftragung einer externen Werkstatt mit einer Prüfung verfällt diese Gewähr.
Für Sachmängel gilt jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Haftung von zwei Jahren, auch wenn nach Angaben des Herstellers von unabhängigen Lieferanten am Gerät gearbeitet wird. Ich habe aber noch eine andere Fragen, nachdem ich gerade angekommen bin: Muss mein Wagen alle 15000km oder alle 30000km überprüft werden? Das Servicebuch sagt 30000, der Kapitän hat gerade 15000km gesagt.
Der Wagen ist erst seit sechs Monaten hier.
Muß es immer eine Vertragswerkstatt sein?
Für viele Fahrer stellt sich immer wieder die Frage: Sollen Inspektionen oder Instandsetzungen besser in einer eigenen Garage, also in einer Vertragswerkstatt, vorgenommen werden? Ist eine unabhängige Garage ausreichend? Oft spricht der geringere Aufwand für die freien Garagen, aber welchen Einfluß hat dies auf die Garantien und Gewährleistungen?
Der Verzicht auf eine Vertragswerkstatt hat keinen Einfluss auf die Gewährleistungs- und Garantieansprüche. Nach einer EU-Verordnung dürfen Automobilhersteller weder die gesetzlichen Gewährleistungen noch ihre freiwillige Zusicherung von der Ausführung von Prüfungen in einer Vertragswerkstatt abhängen. "Das EU-Regelwerk gilt nur für Neuwagen", unterstreicht ADAC-Sprecher Johannes Boos. "Sie müssen aber sicherstellen, dass die Werkstatt Ihrer Wahl die Arbeit nach den Vorgaben des Herstellers ausführt.
In vielen Betrieben wird jedoch sowieso nach Herstellerangaben gearbeitet", sagt Boos. Hierfür sind die Produzenten dazu angehalten, den Betrieben alle erforderlichen Angaben und Hilfsmittel zur Hand zu geben. Weil jede Werkstätte das selbst bezahlen muss, kann es sich nicht jeder erlauben. Es ist nicht möglich, dass der Kunde in eine andere Werkstätte geht und dann die Rechnungen an den Händler schickt.
"Wenn Sie im Garantiefall eine Reparatur oder andere Arbeit im Sinne der Garantie- oder Gewährleistungsrechte des Fahrzeugherstellers beanspruchen wollen, müssen Sie sich immer an eine autorisierte Fachwerkstatt wenden. Dort kann Ihnen eine unabhängige Fachwerkstatt nicht helfen, da diese Dienstleistungen vom Produzenten über seine Vertragswerkstatt angeboten werden", sagt Johannes Boos.
Obwohl die EU-Verordnung nur für Neufahrzeuge gelten soll, trifft dies nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs auch für den Kauf von Gebrauchtwagen mit Zusatz-Gewährleistung zu. Die Bestimmung, die die Übernahme der Garantie an den Gang in eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers knüpft, ist ungültig (BGH, Urt. v. 25.09. 2013 bzw. Az. ZR 206/12).
"Die Leasingfirmen können vorschreiben, dass Sie in jedem Falle eine Vertragswerkstatt aufsuchen müssen. Die EU-Verordnung zur Garagenfreiheit findet somit keine Anwendung auf geleaste Fahrzeuge", erläutert unser ADAC-Experte. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn das geleaste Fahrzeug nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben wird. Andernfalls sind Sie als Fahrzeughalter nur in wenigen Fällen zum Besuch einer Vertragswerkstatt gezwungen.
Dazu gehören Rückrufe durch den Fahrzeughersteller, Produktionsfehler und Beschädigungen am Auto, die während der Garantiezeit des Fahrzeugherstellers auftritt. Weil in diesen Faellen der Produzent die Verantwortung fuer die anfallenden Ausgaben uebernimmt, kann er auch festlegen, wo die Arbeit durchgefuehrt werden soll und welche Ausruestungsteile verwendet werden sollen. Die Versicherung sorgt auch für den freien Fahrzeugtransport von der Unfallstelle zur Werkstätte oder die Gestellung eines PKW.
Wenn Sie einen Defekt nicht von Ihrer Partnerwerkstätte beheben lassen, sondern eine andere wählen, müssen Sie in der Regel einen Teil der Kosten der Reparatur selbst aufbringen. Damit die Garantie- und Gewährleistungsansprüche für Neufahrzeuge nicht verloren gehen, muss die Prüfung immer in einer auf den Fahrzeugtyp spezialisierten Fachwerkstatt erfolgen. Jeder Fahrzeughalter sollte jedoch zunächst überprüfen, ob es in seiner Umgebung eine solche Garage gibt.
Die Automobilhersteller setzen oft auf die Reparatur von Neufahrzeugen in spezialisierten Autowerkstätten. Wenn Sie sie nach einer gewissen Zeit zurücksenden wollen, müssen Sie sich oft an eine Marke oder eine Vertragswerkstatt des Automobilherstellers wenden, um sie zu reparieren.







