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Kühlflüssigkeit
KältemittelKühlmittel
In der Verbrennungsmaschine wird der Energiebedarf in Hitze umgerechnet. Um eine Überhitzung des Triebwerks zu vermeiden, muss die Hitze abfließen. Dabei absorbiert das Kältemittel die Hitze und leitet sie an den Wärmetauscher weiter, der sie ableitet. Bei der Verbrennung wird die im Verbrennungsprozess im Triebwerk entstehende Hitze zunächst auf die Motorkomponenten übertragen und dann auf das Kühlschmierstoff.
Der Wärmetransport zum Heizkörper erfolgt durch die Kreislaufführung des Kühlmittels im KSS. Zur Konstanthaltung der Kühlmitteltemperatur wird der Kühlmittelstrom durch einen Thermostaten geregelt. Eine Mischung aus Wässern und Frostschutzmitteln (meist Ethylenglykol) wird als Kühlflüssigkeit eingesetzt. Oft wird demineralisiertes Leitungswasser oder distilliertes Leitungswasser eingesetzt.
Liegt der Füllstand unter dem Mindestwert, sollte Kühlflüssigkeit zugegeben werden. Hierfür sollte Kältemittel aus dem Fachhandwerk eingesetzt werden. Ein Nachfüllen mit reinem Leitungswasser ist nicht empfehlenswert. Danach wird ein Besichtigung der Kfz-Werkstatt angeraten. Neben dem Füllstand sollte im Sommer auch die Frostschutzkonzentration in einer Kfz-Werkstatt überprüft werden.
Bei der Wiederbefüllung oder dem Wechsel des Kältemittels ist zu beachten: Das Kältemittel für das Kraftfahrzeug wird vom Fahrzeughersteller spezifiziert und ist im Fahrzeughandbuch zu finden. Falsches Kältemittel kann das Motorkühlungssystem beschädigen. Beim Wiederbefüllen von Kühlmitteln ändert sich das Verhältnis zwischen Wasser und Frostschutzmittel. Das Auswechseln und Befüllen der Pumpe sollte nur bei ausgeschaltetem Triebwerk erfolgen!
Bei geöffnetem Deckel können schwere Schäden auftreten, da das Kühlungssystem unter Hochdruck steht. Erst mit einem leistungsfähigen Motorkühlungssystem kann die Sicherheit des Antriebs unter allen Betriebs- und Wetterbedingungen garantiert werden. Dadurch werden unliebsame Ausfälle durch Motorüberhitzung und kostspielige Reparaturmaßnahmen unterdrückt. Die Überprüfung des Kühlsystems erfolgt auch bei Instandhaltungsarbeiten im Zuge der vom Automobilhersteller vorgegebenen Unterhaltsintervalle.
Experten prüfen den Gefrierschutzgehalt im Kühlmedium und prüfen, ob alle Anlagenteile leckagefrei und intakt sind. Weil auch das Kältemittel mit der Zeit an Wirksamkeit einbüßt, sollte es etwa alle zwei Jahre vollständig ausgetauscht werden. Das Ergebnis: Der Kältekreislauf bricht, ein Undichtigkeiten treten auf und es tritt Feuchtigkeit aus. Bei der Wiederbefüllung des Kühlerschutzmittels sind die Angaben des Fahrzeugherstellers zu beachten.
Eine falsche Kühlflüssigkeit kann aufgrund von Materialinkompatibilitäten zu einer Beschädigung der Komponenten des Kühlsystems mitführen. Das Kältemittel darf nicht in das Grund- oder Bodenwasser eindringen und nicht in die Spüle eingelassen werden. Daher sollte ein Kühlmittelwechsel immer von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt werden, die das ausgewechselte Kühlsystem fachgerecht entsorgt. Die Kfz-Werkstatt ist für den Kühlmittelwechsel zuständig.