Fahrzeug Lackieren Eintragen

Einfahrt Fahrzeuglackierung

jetzt z.B. in rot lackieren, muss ich das bei der Zulassungsstelle anmelden? Es müssen in Deutschland keine Farbwechsel eingegeben werden, da alles über die Fahrgestellnummer gesteuert wird. Durch " nette Leute " (siehe Foto) bin ich nun gezwungen, das Fahrzeug neu zu lackieren.

Kann ich in Österreich meine Wagenfarbe ändern, also neu lackieren.

Registrierung von Lack & Folien

Muß ich jetzt den Farbumschlag eingeben? "Wenn Sie Ihr Fahrzeug umlackieren oder mit Folien abdecken möchten, müssen Sie die Farbänderung erst dann in die Fahrzeugdokumente eintragen lassen, wenn das Fahrzeug erneut zugelassen wird oder andere Veränderungen in die Dokumente einfließen. Dies ist in der Kfz-Zulassungsverordnung (FZV) vorgeschrieben. Die Registrierung der Farben in den Papieren erfolgt in erster Linie zu statistischen Zwecken und soll der polizeilichen Suche nützen.

Die Hauptuntersuchung (HU) prüft jedoch nicht, ob die registrierte Fahrzeugfarbe mit der eigentlichen Fahrzeuglackierung vereinbar ist. Im Zulassungsbescheid Teil I und in den Fahrzeugscheinen vor 2005 wird die Fahrzeugfarbe ab Fabrik in kodierter Fassung im Fahrzeugschein mitangegeben. Die genaue Farbgebung für den Erwerb eines Ausbesserungsstiftes ist in der Regel als Kennung auf dem Fahrzeug gekennzeichnet - zum Beispiel auf einem Sticker oder Sticker im Motorenraum oder auf dem Fahrerplatz.

"Diese Stellungnahme wird vom Tüv Norde unterstützt, der meine Quellen ist: http://www.lvz-online.de/ratgeber/ratgeber_auto/auto-inhalte/auto-abc/muss-I-needs-to-repain-in-the-paper-register/r-auto-abc-b-381809. html, die ihre bisherige Meinung überdacht haben. Soweit mir bekannt ist, muss jede partielle Lackierung eingegeben werden, damit die neue Lackierung das Aussehen des Fahrzeugs prägt, was mindestens bei über 50 Prozent der Fälle der Fall ist!

Laut TÜV Norde sollte dies eigentlich auch für Folien zutreffen. http://www.lvz-online.de/ratgeber/ratgeber_auto/auto-inhalte/auto-abc/muss-I-needs-to-in-the-paper-register/r-auto-abc-b-381809. html.......aber ich werde dies an den Tagen bei der Meldestelle und bei der Dekra nachsehen. dann gab es eine Menge Missverständnisse über die Anmeldepflichtung und einige Leute konnten oder konnten das nicht fassen. Inwiefern dies auch für die Folie existiert, die ich am gestrigen Tag offen ließ, obwohl der TÜV Süd dies auch für die Folie bestätigte.

Diese Meldepflicht für eine Neulackierung ist, wie offenbar nicht alle anerkannt haben, mindestens dann gegeben, wenn sich nach 13 I FZV die Genehmigungsstelle das nächte Mal mit der Genehmigungsurkunde auseinandersetzt. Darin steht: "Jede weitere Änderung der Fahrzeug- oder Halterangaben muss der Registrierungsstelle bei der nächsten Einreichung der Registrierungsbescheinigung mitgeteilt werden.

"SIE MÜSSEN KEINEN FARBWECHSEL DES FAHRZEUGS NACH EINEM LACKIERVORGANG REGISTRIEREN! Nur, wenn ohnehin Einträge/Änderungen in den Fahrzeugdokumenten gemacht werden. Das haben mir heute auch die Dekra und die Zulassungsbehörde bescheinigt. Niemand wollte den Film so konkret sehen und nach meinem Aufenthalt habe ich einen Gesprächstermin mit dem Leiter der Rostocker Meldestelle und dem Leiter von DEKRA, mit dem ich in Zukunft noch intensiver zusammen arbeiten möchte.

unter Verstoß gegen 13 Abs. 1 Sätze 1 bis 4, Abs. 3 Sätze 3 oder 4 Sätze 1, eine Anzeige unterlässt, unrichtig, unvollständig oder nicht fristgerecht ist......". In einem Verwaltungsdelikt verstößt jeder, der schuldhaft gegen eine Bestimmung einer auf der Grundlage von 6 Abs. 1 oder 6e Abs. 1 erteilten Verfügung oder eine auf der Grundlage einer solchen Verfügung erlassene Verfügung verstößt, soweit sich die Verordnung auf diese Bußgeldbestimmung für eine bestimmte Straftat bezieht.

Sie ist nicht notwendig, wenn die Bestimmung der Verordnung vor dem 1. Januar 1969 erlassen wurde. Laut Meldestelle sind die Verfolgungsfälle mehr als rar und die meisten Angestellten sowie Polizisten und auch TÜV/DEKRA-Inspektoren wissen nicht einmal, dass es sie gibt.

Weil Sie nicht gleich einen Farbwechsel eintragen müssen, ist der Zeitraum der Neulackierung im Hinblick auf die letzten Behandlungen der Fahrzeugpapiere ausschlaggebend....... Ich werde versuchen, alle weiteren Rückfragen mit der Registrierungsstelle und DEKRA zu besprechen, besonders bezüglich Sonderfarben etc.

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