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Abgasuntersuchung
EmissionsprüfungDer Spezielle Abgastest (ASU) wurde am 2. Mai 1985 vorgestellt. Eine regelmässige Überprüfung des Zündzeitpunkts und des CO-Gehalts im Abgasstrom konnte nicht vermeiden, dass der Schadstoffausstoss durch den Fahrzeugverschleiss zunahm. Für modernere Fahrzeuge mit verschleissfreier elektrischer Entzündung war ihre gesetzlich vorgegebene Überprüfung nicht erforderlich. Bei Waldsterben und saurem Regen war die Erfassung des CO-Gehaltes integraler Teil der Hauptkontrolle geworden.
Die ASU wurde am 11. November 1993 in Abgasuntersuchung (AU) umfirmiert. Die AU hat seit 2002 auch (Benzin-)Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose (OBD) aufgenommen. Die Richtlinie 3 beinhaltet auch den AU mit integrierter Diagnose. Neu sind unter anderem die Einhaltung von Flüssiggas- und Erdgasfahrzeugen, die Anforderungen des European Vehicle Registration Document (gültig ab 0ktober 2005) sowie die Erstellung einer Fusion von HU und Abgasuntersuchung.
Allen Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose muss seit dem 01.01.2006 statt der vorherigen "Prüfbescheinigung nach 47a in Verbindung mit Anhang XIa und IXa StVZO" eine "Bescheinigung über die Kontrolle der Abgase" ausgestellt werden. Bei Fahrzeugen mit Erstanmeldung ab dem ersten Tag ab dem Jahr 2006 ist eine Prüfung nach Richtlinie 4 erforderlich.
In Richtlinie 4 kann auf die Abgasmessung (Endrohrprüfung) vollständig verzichtet werden, wenn alle drei folgenden Anforderungen eingehalten werden: Zum einen: Erstmalige Zulassung ab dem 01.01.2006, zum anderen: Es sind keine Fehlermeldungen im Auto enthalten, zum anderen werden alle Readiness-Tests (Readiness-Codes) eingestellt (durchgeführt). In der EU-Richtlinie 2005/55 ist die NOx-Kontrolle für alle Fahrzeuge ab der ersten Zulassung im Jahr 2007 vorgeschrieben.
Die unter diese Direktive fallenden Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnose können während der AU nicht mit den derzeitigen OBD-Prüfverfahren geprüft werden. Nichtsdestotrotz wird das Examen als erfolgreich angesehen. Die Inspektion des Motormanagement und der Abgasreinigungsanlage (UMA) ist ab sofort Bestandteil der HU. Das Auspuffverhalten wird bei einem Fahrzeug mit On-Board-Diagnosegerät während des Betriebs ständig kontrolliert und dem Fahrer eine Störung signalisiert.
Der OBD-Speicher dient auch zum Auslesen von Abgas-relevanten Messwerten, einschließlich sporadischer Ausfälle. Kontrovers ist der Wegfall der direkten Abgasmessungen für Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose, die zum ersten Mal zum ersten Mal zum 1. Januar 2006 zugelassen wurden. Der AU-Test durch Messen am Auspuffrohr ist zur Zeit ein "Auslaufmodell" - es sei denn, der Gesetzgeber würde die Verordnung abändern.
Die ASA ( "ASA" ab 16. Oktober 2010) verpflichtet sich, den Auspuff mit einer neuen Dieselmesstechnik (Messung der Partikelzahl und -größe anstelle von Rauchgastrübung) und strengeren Grenzwerten aufrechtzuerhalten. 6 ][7] Sie betrachten keine modernen On-Board-Diagnosesysteme, die fehlerhafte Abgasreinigungsanlagen in Dieselfahrzeugen zuverlässig detektieren können. Durch die Einbindung der Abgasuntersuchung (AU) in die HU wird seit dem 31.01.2010 die frühere AU-Plakette auf dem Frontkennzeichen des Kraftfahrzeuges entfernt.
Bei der Abgasuntersuchung sind seit dem 01.07.2012 die verschärften Abgasgrenzwerte (Plakettenwerte) der EU-Richtlinien 2009/40/EG und 2010/48/EG (ab 2012) zu beachten. Der " Aufkleberwert " ist ein Wert, der im Zuge der Typprüfung nach dem Prinzip der Freilaufbeschleunigung bestimmt und auf dem Typschild vieler Fahrzeuge abgedruckt wird.
Mit der Abgasuntersuchung (AU) werden die Abgasemissionen von Fahrzeugen auf der Straße überprüft. Diese Regelung betrifft alle Fahrzeuge mit Fremdzündung (Benzinmotor) und erstmaliger Zulassung ab dem 01.07.1969 sowie alle Fahrzeuge mit Selbstzündung (Dieselmotor) und erstmaliger Zulassung ab dem 01.01.1977:
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässig Hoechstmasse und mind. 4 Räder, von der Abgasuntersuchungspflicht ausgeschlossen (siehe Anhang VIII StVZO): Bis Ende 2009 wurde der Abgasuntersuchungsnachweis (AU) durch eine sechskantige Plakette auf dem Frontkennzeichen erbracht, die das Jahr in der Jahresmitte und den Folgemonat der AU an der Spitze angibt.
Die Abgasuntersuchung wurde zum Stichtag des Jahres 2010 als gesonderte Untersuchung aufgehoben und ist nun Teil der HU. Bei der grünen Umweltplakette "12" (2012) entsteht dadurch eine einzigartige Ausnahmestellung, da 2009 erstmals zugelassene Neuwagen (sehr viele aufgrund der "Abwrackprämie") noch bis zum Stichtag des Jahres 2009 vergeben wurden, während bei Altautos mit HU ab 2008 die weiße Umweltplakette seit dem Stichtag des Jahres 2010 aufgeklebt oder abgezogen wird.
Während der Abgasuntersuchung werden Abgasmessungen sowohl im Stillstand als auch im verstärkten Stillstand durchführt. In den Abgasen dürfen gewisse Abgase nur in gewissen prozentualen Anteilen auftreten. Leerlaufmessung: Der Kohlenmonoxid-Gehalt darf 3,5% nicht übersteigen. Optional Messen bei erhöhtem Leerlauf: Der Lambdawert muss zwischen 0,97 und 1,03 sein.
Die Kohlenmonoxidkonzentration darf den vom Erzeuger festgelegten Höchstwert nicht übersteigen. Leerlaufmessung: Der Kohlenmonoxid-Gehalt darf 3,5% nicht übersteigen. Der Lambdawert muss zwischen 0,97 und 1,03 sein. Die Kohlenmonoxidkonzentration darf 0,3% nicht übersteigen. Die Verschärfung auf 0,2 Prozent bezieht sich auf Fahrzeuge, die der Euro-4-Norm entsprechen.
Leerlaufmessung: Der Kohlenmonoxid-Gehalt darf 0,5% nicht übersteigen. Die Verschärfung auf 0,3 Prozent betrifft Fahrzeuge, die der Euro-4-Norm entsprechen. Der Lambdawert muss zwischen 0,97 und 1,03 sein. Die Kohlenmonoxidkonzentration darf den vom Erzeuger festgelegten Höchstwert nicht übersteigen. Leerlaufmessung: Hier muss nur die Geschwindigkeit beibehalten werden, eine Abgasmessung erfolgt nicht.
Dagegen wird bei den seit 2002 erstmalig auf dem Markt befindlichen Otto OBD-Fahrzeugen nur der Störungsspeicher über den OBD-Diagnosestecker gelesen und überprüft, ob alle Bereitschaftscodes eingestellt sind (d.h. die Eigenüberwachung des Gerätes korrekt funktioniert). Ist bis zum Zeitpunkt der Untersuchung kein Irrtum aufgetreten, ist die "AU" damit durchlaufen. Wird jedoch ein aktueller Messwert gespeichert, wird die " Abgasuntersuchung " als "fehlgeschlagen " betrachtet.
Beim Dieselfahrzeug ist nur der Trübungsgrad (k-Wert) des Abgas durch Ruß maßgeben. Die gesetzlichen Grenzwerte liegen bei 2,5 m-1 Der strengere Wert von 1,5 m-1 betrifft Fahrzeuge, die der Euro-4-Norm entsprechen Andererseits wird bei den ab 2006 erstmalig auf den Markt gebrachten Diesel-OBDs nur der Störungsspeicher nach dem gleichen Prinzip wie bei den Otto-OBDs von 2002 eingelesen.
Wie beim Ottomotor wird die AU als "ausgefallen" betrachtet, wenn zum Zeitpunkt der Prüfung noch Störungen im Gedächtnis gespeichert sind. Die Abgasuntersuchung ist je nach Fahrzeugart unterschiedlich. Der Abgastest kann nur mit Prüfgeräten und geeigneter Prüfsoftware erfolgen. Ausschließlich für Fahrzeuge mit OBD (On-Board-Diagnose). Ausschließlich für Fahrzeuge mit OBD (On-Board-Diagnose).
Ausschließlich für Fahrzeuge mit OBD (On-Board-Diagnose). Ist ein emissionsrelevanter Defekt erkannt worden, wird der Zustand auf "fehlerhaft" umgeschaltet. Ausschließlich für Fahrzeuge mit OBD (On-Board-Diagnose). Es sind alle Fehlermeldungen der EOBD von Bedeutung, da alle Fehlermeldungen für Abgase sind. Ausschließlich für Fahrzeuge mit OBD (On-Board-Diagnose). Die Anlage muss eine Selbstdiagnose durchführen und richtige Messwerte vorgeben.
Ältere Fahrzeuge ohne OBD werden häufig mit dem Ölmessstab, der die Öltemperatur des Motors mißt, in die Wanne eingelassen. Beim OBD wird die Fahrzeugtemperatur über die Diagnose-Schnittstelle elektrisch abgelesen. Der Abgasprüfer verwendet dazu die Messwerte aus dem Fahrzeugsteuergerät, die mit dem Kühlwassertemperaturfühler errechnet werden.
In OBD-Fahrzeugen wird die Geschwindigkeit durch die Auslesung der Motordaten aus dem Steuergerät an den Abgasprüfer übertragen. Weil der katalytische Prozess eine gewisse Betriebstemperatur erfordert, wird der Verbrennungsmotor für einige wenige Augenblicke auf einer erhöhten Geschwindigkeit gefahren, um eine einwandfreie Funktionsweise des Verbrennungsmotors zu gewährleisten. Für G-Katze und G-Katze mit OBD ist diese Vermessung zwingend, für U-Katze wahlweise.
Für alle Fahrzeuge. Ausschließlich für Fahrzeuge mit geregelten Katalysatoren, jedoch ohne OBD (Onboard-Diagnose). Für Fahrzeuge mit G-Cat und OBD. Für Fahrzeuge mit Dieselantrieb. Für Fahrzeuge mit Dieselantrieb. Dabei wird der Antrieb behutsam mit voller Kraft auf die Abschaltdrehzahl hochgefahren. Während des Gasbruchs wird die maximal mögliche Turbulenz des Abgasstroms in der Meßkammer des Prüfgerätes abgelesen.
Ein Nullpunktabgleich erfolgt bei Leerlaufgeschwindigkeit zwischen den Gasschocks (Einschwingzeit). Erst wenn alle Testschritte erfolgreich absolviert wurden, ist die Abgasuntersuchung erfolgreich abgeschlossen und die dazugehörige Umweltplakette kann ausgestellt werden. Mit der Verabschiedung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung am 11. Januar 2006 hat der Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die am 11. Januar 2006 in Kraft getretene Verordnung Nr. 43 verabschiedet.
Die AUK ist Teil der Hauptkontrolle (HU), ohne positive AUK ist kein positives Ergebnis der Hauptkontrolle möglich. Der AUK misst die Temperatur des Motors, die Drehzahl und die CO-Konzentration im Auspuff. Weiterhin wird geprüft, ob die Mischungsaufbereitung und die Auspuffanlage mit den zugelassenen Komponenten übereinstimmen und in einem einwandfreien Zustandszustand sind.
Sind keine Herstellerangaben vorhanden, gilt: Bei Motorrädern ohne oder mit ungeregelten Katalysatoren wird der CO-Wert im Leerlauf bestimmt. Für Motorräder mit geregelten Katalysatoren wird der CO-Wert bei einer erhöhten Drehzahl (2000-3000 U/min) ausgewertet und darf 0,3 Volumenprozent nicht überschreiten. Die Messungen werden mit einer Abluftsonde im Auspuffrohr der Abgasanlage durchgeführt.
Das Problem bei der Vermessung ist, dass vor allem bei Kraftfahrzeugen mit wenigen Zylindern und nur einer geringen Einbautiefe der Messsonde eine verhältnismäßig große Menge an Außenluft mit dem Abgasstrom im Nachschalldämpfer durchmischt wird. Das bedeutet, dass die gemessenen CO-Konzentrationen zu gering sind und zunächst keine Rückschlüsse auf die eigentliche Zusammensetzung des Abgases zulassen. Dies ist bei vielen Schalldämpfersystemen jedoch nicht möglich, so dass ggf. Abgasabsaugungen erforderlich sind.
Beispielsweise kann die Abluftsonde in ein Rohr eingesetzt werden, das mit einem hitzebeständigen Planenbeutel um den Nachschalldämpfer herumgeführt wird. Dadurch wird gewährleistet, dass sich die Messsonde nur in einem mit Abgasen befüllten Kreislauf aufhält. Wahlweise kann auch der aktuelle CO-Gehalt des Auspuffs berechnet werden.
Highspringen ? Abgasuntersuchung an Motorrädern (AUK). Highspringen ? Zukunft der Abgasuntersuchung. Überprüfen Sie den Verweis entsprechend der Gebrauchsanweisung und entfernen Sie dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.asa-verband. de (PDF; 56 kB) Pressemitteilung 1/08 vom 24. Februar 2008. Hochsprung Die Endrohrkontrolle ist unumgänglich. Überprüfen Sie den Verweis entsprechend der Gebrauchsanweisung und entfernen Sie dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.asa-verband. de (MS Word; 350 kB) Pressemitteilung vom 16.11.2010. x Highspringen ? Rückblick (Pickerl).







