Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Reparaturlackierung
ReparaturlackierungGemäss den "Richtlinien zur Bewertung von Farbtreue und Farbabweichungen" (FSO-Merkblatt Nr. 25[2]) kann bei Lackreparaturen (Nachlackierung, Reparatur) keine Farbgleichmässigkeit erreicht werden.
"So lange nicht das gleiche Beschichtungsmaterial auf einem ähnlichen Substrat und der gleichen Auftragstechnik unter ähnlichen Klimabedingungen verwendet wird, sind Farbschwankungen unvermeidlich. Die Lackspezialisten können diese Lacke und Wirkungen in der Reparaturlackierung nicht oder nur mit hohem Arbeitsaufwand reproduzieren, zum großen Teil nur mit Versuchsaufwand innerhalb der oben genannten Größen. Der Lackspezialist verfügt nicht über ein Lackierlabor für die Reparaturlackierung.
Zunehmend scheitert eine befriedigende Einstellung des Farbtons und/oder der Wirkung der Einbrennlackierung. Ein Teil der in der Erstausrüstung verwendeten Decklackierungen besteht aus Pigmenten/Pigmentmischungen, die dem Lackierbetrieb nicht zur VerfÃ?gung gestellt werden. Die anderen Lackkomponenten der Reparaturlackierung können ebenfalls von der Originallackierung des Fahrzeuges abweicht. Der mit dem Meßergebnis gemischte Farbwert ist in der Praxis mehr oder weniger stark vom Meßwert abhängig von der Meßfarbe (siehe auch[3]).
Hinsichtlich der Ausrichtung von Farben und Effekten hängt das Ergebnis der Beschichtung von den spezifizierten Werkstoffen und Abläufen ab. Kostengünstige, für den Auftraggeber unangenehme Farb- und Wirkungsabweichungen zwischen bestehender und nachgearbeiteter Beschichtung können durch Zugabe von Lack eliminiert werden. Der Kunde kann die verbleibenden Unterschiede nicht mehr oder nur noch wenig wahrnehmen.
Dem Geschädigten eines Haftpflichtschadens sowie dem Versicherten, der einen umfassenden Versicherungsvertrag geschlossen hat, steht die ordnungsgemäße und fachgerechte Durchführung der Nachbesserung zu. Prinzipiell haben sowohl der Verletzte als auch der Versicherte das Recht, die Instandsetzung in den vor dem Schadensfall bestehenden Stand zu bringen.
Bei dreilagigen Neulackierungen kann der Hersteller eine zweilagige Reparaturlackierung verlangen. Eine andere Tönung des Primers oder Spachtels bewirkt im Sanierungsfall höhere Schichtstärken, um den Lack unbemerkt aufzutragen. Die Lackiermeisterin kann die Farben und die Wirkung der Lackierungen in begrenztem Umfang beeinflussen: Gewisse Oberflächenfehler, in der Mehrzahl große Oberflächenfehler, können nicht auf einer begrenzten Oberfläche repariert werden, wenn Reparaturen notwendig sind.
OEM-Beschichtungen, die aufgrund materialsparender Produktionsprozesse nicht opak sind (ggf. Beschichtung ohne Füllstoff = integriertes Lackierverfahren). Bei der Reparaturlackierung kann die Pistole nicht verwendet werden, um die im Herstellerwerk durch Spritzroboter erzeugte Lackschicht manuell einzustellen. So kann der Beobachter den Unterschied zwischen verschiedenen Decklacken gut sehen, besonders wenn der Lack auf die Kanten aufgetragen wird.
Im Falle von Farb- und/oder Wirkungsabweichungen zwischen vorhandenen und neu lackierten Flächen müssen immer Nachttöne verwendet werden, um vorhandene Farbabweichungen zu mindern. Außerdem können durch eine modifizierte Sprühtechnik Farben und Effekte beeinflußt werden. Der Lackierer kann durch den Abgleich mit einem Farbtonmuster der gemischten Lackierung feststellen, mit welchem der nachfolgenden Maßnahmen der Schaden wiederhergestellt werden soll.
1 ) Gute Erfolgschancen bei der Kantenlackierung: Je nach verwendeter Reparaturlackierung (je nach Lackchemie) in der 1-Schichtlackierung und in der 2-Schichtlackierung für viele Uni-Farben. Im Falle von Körperteilen, die durch Begrenzungen (Fenster, Zierleisten, Dekorprofile, verschiedene Farben) und/oder den Blickwinkel (z.B. waagerecht und senkrecht) vom Rest der Körperoberfläche abgetrennt sind, wechselt zwischen dem überstrichenen und dem benachbarten Körperteil.
3 ) Beim Streichen an Kanten können in der Regel keine befriedigenden Streichergebnisse erzielt werden: Bei großen, nicht reproduzierbaren Oberflächenfehlern (siehe oben), Ausnahme: Die nicht frisch gestrichene Nachbarfläche kann durch Politur an die frisch gestrichene Oberfläche angepaßt werden. Für Lacke ohne Farbrezeptur, für extreme Farb- und/oder Wirkungsabweichungen.
Ein Lackierprozess mit einem übergang, bei dem der Klarlack von der vorgegebenen Schichtdicke in die benachbarte Oberfläche einlackiert wird. Um Farbton und Wirkung anzupassen, werden die Vor- und Grundierungen des 2- und 3-Schichtlackes auf die tatsächlich beschädigte Stelle (zusätzliche Beschichtung im Teil oder angrenzenden Teil) oder auf das neue Teil (zusätzliche Beschichtung im angrenzenden Teil) aufgetragen und anschließend nachlackiert.
Geringfügige Farbschwankungen sind dann für das menschliche Auge nicht mehr oder nur noch wenig erfahrbar. Das Vorgehen für die zusätzliche Lackierung ist in den Datenblättern, technische Daten, Herstellerrichtlinien etc. des Lackherstellers festgelegt. Nach einer Studie von BFL und BVSK aus dem Jahr 2012 werden mehr als 80 Prozent der Neuteile für die Farbabstimmung beschichtet.
Die Lupenwirkung ergibt sich aus verschiedenen Lichtbrechung (Brechungswinkel) von Klarlacken verschiedener Stärke und/oder den verschiedenen Komponenten (Lackchemie) des Klarlackes des bestehenden Lackes im Verhältnis zur Reparaturlackierung. Das Vorgehen ist in den Datenblättern, technische Daten, Herstellerrichtlinien etc. des Lackherstellers festgelegt. Zur Oberflächenadaption werden die schmutzigen, verschlissenen oder abgewitterten Lackflächen auf angrenzenden, unlackierten Teilen aufpoliert.
Teil 2 der Richtlinie schliesst das Aufbringen von Effektlacken aus, die ihre Farben je nach Betrachtungswinkel stark verändern. Auch wenn die in diesen Standards als erlaubt angegebenen Farbtonabweichungen eingehalten werden, können sich je nach Farbton und Wirkung für den Auftraggeber unzumutbare Abweichungen ergeben. Der Kunde muss also die Forderungen der Nacharbeitsnormen der DIN nicht als Abnahmekriterium akzeptieren.
2 ] BFS-Merkblatt Nr. 25 - Leitfaden zur Bewertung von Farbtreue und Farbabweichung, Ausgabe August 2003, Bezug: Bundesausschuss Farben und Sachwertschutz, Gräfstraße 79, 60435 Frankfurt. Die Informationen zum aktuellen Wissensstand wurden vom IFL in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrzeuglackierungen im Maler- und Lackierhandwerk, der Fachgruppe des Bundes (BFL) und der GFL im Bundesschutzbund Farbgestaltung und dem Bund der Freiberufler und Freiberufler für die Automobilindustrie bereitgestellt.
Durch den Einsatz modernster Optimierungsverfahren können erkennbare Schwankungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Diese Angaben setzen die professionelle Bearbeitung von Reparaturwerkstoffen für die Autolackierung voraus. Professionelle Bearbeitung ist vom zu behandelnden Substrat und dem zu behandelnden Instandsetzungsmaterial abhaengig und wird vom Automobilhersteller und dem Lackhersteller in den Datenblättern, Fachinformationen, Herstellerrichtlinien etc. festgelegt.