Neuwagen Inspektion Freie Werkstatt

Neue Autoinspektionsfreie Werkstatt

für Neuwagen ist davon nicht betroffen. Bei den Garantieansprüchen für Neuwagen ist das anders. Fahrer fragen sich oft, ob es besser ist, zur Reparatur und Inspektion in eine Vertragswerkstatt oder eine Vertragswerkstatt zu gehen. Bei Neuwagen ist das anders, bei einer Neuwagengarantie, die der Hersteller freiwillig gewährt.

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Inspektion, Ölaustausch oder Lackschäden: Häufig stellt sich die Frage, ob es besser ist, zur Instandsetzung und Inspektion in eine autorisierte Werkstatt zu gehen. Sind freie Werkstätten immer billiger? Läuft die Gewährleistung aus, wenn Sie nicht in eine autorisierte Werkstatt gehen? Gewährleistung auch für freie Werkstätten? Muss der Fahrer eine autorisierte Werkstatt besuchen, wenn das Fahrzeug noch eine Gewährleistung hat, oder ist eine unabhängige Werkstatt möglich?

Der Fahrer muss zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen differenzieren. Dabei darf die Gewährleistung nicht davon abhängen, welche Werkstatt der Fahrzeughalter besucht, also freie oder autorisierte Werkstatt (BGH-Urteil VIII ZR 206/12 vom 24. 09. 2013). So haben die Juroren die Rechte der Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer verstärkt. So können Sie selbst bestimmen, wo Sie Ihr Fahrzeug zur Inspektion, Instandsetzung und Inspektion zurückgeben - ohne Ihren Gewährleistungsanspruch zu vernachlässigen.

Der Hauptgrund dafür ist, dass auch gebrauchte Autohändler die Gewährleistung anbieten, auch wenn dies nicht ausdrücklich auf der Abrechnung vermerkt ist. Der Autohändler kann jedoch verlangen, dass der Besteller Wartungs- und Inspektionsarbeiten vornehmen lässt - nur nicht vorgeben, ob eine freie Werkstatt oder eine autorisierte Werkstatt die Arbeiten vornimmt. Bei Neufahrzeugen ist die Situation anders.

Gewährt der Produzent dem Abnehmer eine kostenlose Gewähr als freiwilligen Service, kann er diese an Auflagen geknüpft machen, z.B. dass Wartungs- und Inspektionsarbeiten nur von einer autorisierten Werkstatt durchgeführt werden dürfen. Achtung: Im Unterschied zur Gewährleistungspflicht ist die Gewährleistungspflicht keine Selbstverständlichkeit, sondern vom Gesetzgeber vorgegeben. Die Vertragshändlerin ist zur Mängelbehebung - ungeachtet der Werkstatt, in der das Fahrzeug zuvor gewartet oder geprüft wurde - verpflichtet. 2.

Insbesondere beim Wiederverkauf ist es wichtig, ob die Wartungs- und Reparaturarbeiten stets den Vorgaben des Herstellers entsprechen. Tipp: Der Fahrer sollte darauf achten, dass eine unabhängige Werkstatt dies auf der Abrechnung ausweist. Hat die unabhängige Werkstatt die Anweisungen des Herstellers befolgt, kann sie auch das Servicebuch einstempeln. Wodurch unterscheiden sich freie Werkstätten von anderen?

Unabhängige Autowerkstätten sind markenunabhängig, d.h. jeder kann sein Fahrzeug dort ausbessern. Die geringeren Preise machen vor allem freie Workshops im Gegensatz zu autorisierten Workshops erstrebenswert. Freie Ateliers außerhalb der Ballungsräume berechnen oft günstigere Zeitsätze. Eine weitere wichtige Unterscheidung: Unabhängige Fachwerkstätten können anstelle von Original- oder Neuteilen Gebrauchtteile anbringen.

Fehlerdatenbanken gibt es, zu denen die Werkstatt des Herstellers kostenlosen Zugriff haben muss - aber laut ADAC haben die Werkstatt des Herstellers mehr Erfahrungen und oft besseres Equipment wie z. B. besondere diagnostische Geräte und mehr Mitarbeiter. Kostenlose oder autorisierte Werkstatt: Unabhängige Workshops haben in Versuchen immer wieder schlecht abgeschnitten. Kostenlose oder autorisierte Werkstatt: In Leasingverträgen ist das Werkstatt-Engagement oft ein unverzichtbarer Teil.

Unterstützt wird dies durch ökonomische Belange - das sichert den Absatz in den eigenen Werkstatt. Bei Nichteinhaltung müssen Sie z.B. damit rechnen, dass die Kosten der Werkstatt nicht voll gedeckt sind oder der Mietvertrag ausläuft. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, dass es keinen Gewährleistungsverlust gibt, wenn eine unabhängige Werkstatt Originalersatzteile anbringt.

Prinzipiell kann der Fahrer selbst bestimmen, ob eine freie Werkstatt oder eine autorisierte Werkstatt für ihn da ist. Ausgenommen sind Spezialfälle wie Rückrufaktionen, Kulanzansprüche und die Behebung von Produktionsfehlern: Da der Produzent die anfallenden Herstellungskosten übernimmt, kann er auch den Ort der Leistungserbringung vorgeben. Gegebenenfalls ist eine autorisierte Werkstatt besser für Sie da.

Auch für genormte Instandhaltungsarbeiten wie z.B. bei Ölwechseln reicht die freie Werkstatt aus.

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