Autoreparatur Absetzen

Kfz-Reparatur abbrechen

Abzug von Steuern für Autoreparaturen: Ist das möglich? Muss Ihr Wagen zurück in die Garage? Es wäre toll, wenn es einen steuerlichen Vorteil für Autoreparaturen gäbe. Was kostet rund um das Fahrzeug die Steuern? Sie können in der Regel die mit Ihrem Fahrzeug verbundenen Aufwendungen von Ihrer Steuern abziehen.

Einziger Ausnahmefall: Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung reduziert Ihre Steuern auch bei einem reinen Privatwagen.

Sie müssen einige Autokilometer fahren, um jeden Tag zur Arbeit zu kommen? Sie können dann auch den Weg zur Arbeit von Ihrer Einkommensteuererklärung abziehen: Aber: Was ist mit den Reparaturkosten? Befindet sich der Dienstwagen in der Werkstätte, können Sie die Reparaturkosten als Betriebskosten abziehen. Der Aufwand reduziert auch die Steuerbelastung für Selbständige und Selbständige, allerdings nur proportional bei teilweiser Privatnutzung des Fahrzeugs.

Die Mitarbeiter können die Reparaturkosten auch als einkommensbezogene Ausgaben in ihrer Steuererklärung abziehen. Jedoch nur mit Einschränkungen: Sie können nur die durch einen Unfall auf einem Arbeitsweg entstandenen Aufwendungen abziehen. Gewöhnliche PKW-Reparaturen sind dagegen nicht steuerlich abzugsfähig, da sie nach Ansicht des Finanzamtes durch die Entfernungspauschale gedeckt sind.

Wenn Sie jedoch auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher gemacht haben, wird das Steueramt Sie an einen Scheideweg bringen - und die damit verbundenen Unkosten eliminieren. Was können Sie abziehen? Sämtliche Instandsetzungskosten, die Sie im Rahmen des Unfalls selbst getragen haben, sind in der Umsatzsteuererklärung abzugsfähig. Es dürfen nur die von Ihnen bezahlten Beträge abgezogen werden.

Bei Vollkaskoversicherungen ist nur der Selbstbehalt abzugsfähig.

Schäden am Fahrzeug auf dem Weg zur Arbeitsstätte abzugsfähig

Auch wenn der Versicherungsfall durch eine Vollkaskoversicherung gedeckt ist, haben viele Versicherte noch einen Franchiseanspruch. Die Selbstbeteiligung, die Sachverständigenkosten, der Abschleppservice, der Mietwagen, die Instandsetzung des Fahrzeuges, die Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Entschädigung für das durch den Verkehrsunfall beschädigte Reisegepäck können als einkommensbezogene Ausgaben in Anhang N angeführt werden, sofern die Aufwendungen nicht von Dritten getragen wurden.

Das ist der Fall, wenn jemand anderes allein und klar für den Unglücksfall verantwortlich ist. In diesem Falle muss seine Kfz-Haftpflichtversicherung den entstandenen Sachschaden auffangen. Ist der Autofahrer für den Verkehrsunfall selbst oder z.B. wegen zu hoher Geschwindigkeiten verantwortlich, zahlt seine Versicherungsgesellschaft zunächst die Rechnung, holt die Summe aber später zurück und aktualisiert sie.

Deshalb ist es oft billiger, den entstandenen Sachschaden aus der eigenen Kasse zu bezahlen, als jahrelang mit der eigenen Kasko-Versicherung ein schlechteres Rating zu akzeptieren. Gut ist, dass diese Ausgaben von der Mehrwertsteuer abgezogen werden können. Auch wenn beim Parken auf dem Weg zum Service Schäden entstehen oder das abgestellte Fahrzeug während der Arbeitszeiten getroffen wurde, sind die anfallenden Gebühren einkommensteuerlich abzugsfähig.

Wird der Wagen nicht instandgesetzt, können die Werbekosten noch im Jahr der Schadensfeststellung berücksichtigt werden. Oft werden kleine Schäden nicht behoben, aber das Gerät ist wertlos. Anstelle der Instandsetzungskosten kann die Minderung des Wertes ganz oder zum Teil im Wege einer sogenannten Nachbesserung ( "AfaA") verlangt werden (Abzug für außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Verschleiß).

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