Au Leitfaden 4

Richtlinie 4

kann mit den heutigen OBD-Testmethoden während der AU nicht getestet werden. AU-Richtlinie 4: AU-Geräte mit Abgasmesstechnik und OBD-Scan-Tool sind auch für die AU nach der seit dem 1. Dezember gültigen Richtlinie 4 erforderlich.

Markteinführung der Auspuffmessung für alle Kraftfahrzeuge vom 1.1.2018 - 2017 - News - News - News & Events

Mit einem Software-Update des AU-Gerätehandbuchs (Benutzerführung) auf "Version 5.01" werden die AU-Gerätehersteller Level 1 und Level 2 gemeinsam für die Praxis einführen und den bekannten AU-Workshops zur Verfügung stellen. 2. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem AU-Messgerätehersteller nach einem Software-Update auf "Version 5.01, um sicher zugehen, dass die AU-Messgeräte bis zum 01.01.2018 aufgerüstet sind (Einführung der obligatorischen Endrohrmessung).

Ein neues Gerätehandbuch (Softwareversion 6) wird für die Phase 3 (Partikelzahlmessung) benötigt, die erst im Frühjahr 2020 verfügbar sein wird. Ausrüstungshandbuch 3: Sie können es bis zum 31.12.2019 weiter benutzen, mit der Einschränkung "Die Erkennung ist nur für erstmals zugelassene Kraftfahrzeuge bis zum 31.12.2005". Geräterichtlinie 4: Wird die Geräterichtlinie 5.01 am 1.1.2018 nicht erweitert, erhalten Sie eine Einschränkung "Anerkennung nur für Kraftfahrzeuge mit Erstanmeldung bis 31.12.2005" Sie müssen das Audiogerät auf die neue Softwareversion 5.01 aktualisieren oder ggf. neue Messtechnologie einführen!

Geräterichtlinie 5: Wenn es keine Verlängerung der Geräterichtlinie 5.01.1.2018 gibt, erhalten Sie eine Einschränkung der Erkennung "Anerkennung ist nur für Kraftfahrzeuge mit Erstanmeldung bis 31.12.2005 gültig" Sie müssen das AU-Gerät auf die neue Softwareversion 5.01 aktualisieren!

Aktuelles zum Software-Update der AU-Geräte mit "Leitfaden 5 Revision 01".

Bild: Kröner/GTÜ Mit der neuen AU-Richtlinie vom 1. Januar 2017 ist die Abgasuntersuchung im Auspuff seit 01.01.2018 für alle Fahrzeuge, die der AU-Richtlinie unterliegen, Pflicht. Zur vollständigen Erfüllung dieser Gesetzesänderung ist in der Regel eine neue Softwareversion für die Abgasmessgeräte notwendig, die im AU-Gerätehandbuch 5 Revision 01 implementiert ist.

Wenn die Anforderungen für die Umsetzung in den Guide 5.01 nicht fristgerecht bis zum Stichtag 30.12.2017 erstellt werden konnten, hat der Nutzer eine Überbrückungsfrist bis zum Stichtag 30.12.2018 für die Umsetzung oder das Nachrüsten der Simulation.

Diese Übergangsbestimmung legen wir auch so aus, dass AU-Geräte mit den Softwareversionen Guideline 4 und 5, die noch nicht auf LF 5.01 aktualisiert wurden, bis zum 31.12.2018 mit dem "manuellen Verfahren zur Endrohrmessung" weiterlaufen. Ungeachtet dieser neuen Übergangsregel müssen sich die Teststützpunkte so schnell wie möglich an den Gerätehersteller Ihres AU-Gerätes wenden, um Ihr AU-Gerät so schnell wie möglich mit dem notwendigen Upgrade auf die Handbuchversion 5.01 - Software (Download, Dateiträger oder Beauftragter) auf den neuesten Stand zu bringen.

Nähere Angaben zum Projekt "Verbindliche Rohrendprüfung am 01.01.2018" sind der GTÜ-Information zu entnehmen. Hinweis: Diese GTÜ-Information enthält noch nicht die neue Zwischenbestimmung.

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